Beschlussvorlage - 2012/339
Grunddaten
- Betreff:
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Wirtschaftsplan 2013 der Bildungs- und Kultur gGmbH
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Entscheidung
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29.11.2012
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Bildungs- und Kultur gGmbH hat den beigefügten Wirtschaftsplan 2013 einschließlich Liquiditäts-, Investitions- und Stellenplan dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Wirtschaftsplan weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 178.500,00 aus und ist nur durch Entnahmen aus der Gewinnrücklage in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Entsprechende Mittel stehen in der Gewinnrücklage zur Verfügung.
Wie dem beigefügten Liquiditätsplan 2013 zu entnehmen ist, geht die gGmbH davon aus, dass zum Jahresbeginn 2013 Mittel in Höhe von 427.000,00 zur Verfügung stehen. Die Bilanz zum 31.12.2012 weist Eigenkapital in Höhe von 513.000,00 aus. Insoweit wäre eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 178.500,00 durchaus finanzierbar. Festzustellen ist, dass die Bildungs- und Kultur gGmbH auch im vergangenen Jahr relativ hohe Verluste in den Wirtschaftsplänen auswies, diese realisierten sich in der Verwirklichung des Geschäftsjahrs dann allerdings nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Bildungs- und Kultur gGmbH ihre Wirtschaftspläne traditionell sehr konservativ aufstellt und Erträge aus Vertragsleistungen für größere Auftraggeber und Projekte nur dann im Bereich der Erlöse veranschlagt, wenn entsprechende Verträge vorliegen. Natürlich wird im Wirtschaftsjahr immer und auch mit Erfolg versucht, weitere Verträge einzuwerben. Dies setzt allerdings voraus, dass eine entsprechende Infrastruktur vorgehalten wird. Insoweit werden die prognostizierten Ausgaben veranschlagt, ohne dass erwartete/erhoffte Erlöse bereits veranschlagt werden.
Das Ergebnis des Wirtschaftsjahrs 2012 liegt noch nicht vor. Nach den jetzt vorliegenden Kennzahlen ist aber davon auszugehen, dass der prognostizierte Verlust in Höhe von 97.000,00 so nicht eintreten wird. Die Hochrechnung für 2012 geht im Augenblick von einem ausgeglichenen Ergebnis (ggf. leichtes Plus) aus.
Wie dem Wirtschaftsplan zu entnehmen ist, sind die im Bereich der Einnahmen ausgewiesenen Leistungsförderungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg in einer Gesamthöhe von 470.000,00 veranschlagt. Nachdem für die Jahre 2010 bis 2012 der Zuschussbetrag auf drei Jahre festgeschrieben war, wird er ab 2013 auf 470.000,00 erhöht, damit sind noch keine Aussagen für die Förderung ab 2014 verbunden. Eine Festschreibung des Zuschussbetrags auf drei Jahre ist zurzeit nicht möglich, weil in 2014 der Mietvertrag in der Haagestraße ausläuft und mit deutlich höheren Mieten zu rechnen sein wird.
Festzustellen ist allerdings, dass sowohl das Ergebnis 2012 als auch der Verlauf des Jahres 2013 genau durch die Gesellschafter beobachtet werden muss, um rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen zu veranlassen.
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen verwaltungsseitig allerdings keinerlei Bedenken, den Ausschuss zu empfehlen, dem Wirtschaftsplan 2013 in der vorgelegten Form zu verabschieden.
Der Aufsichtsrat hat dem Wirtschaftsplan 2013 in der vorliegenden Form einstimmig zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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383,4 kB
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