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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die beigefügte Satzung des Landkreises Lüneburg zur Durchführung einer Bürgerbefragung über den

   Bau einer Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau wird beschlossen.

2. Den Entwürfen eines Stimmzettels und eines Merkblattes wird zugestimmt.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 28.11.2012:

2. Den Entwürfen eines Stimmzettels und eines Merkblattes in der Fassung vom 28.11.2012 wird

    zugestimmt.

3. Der Kreistag nimmt von der Eilentscheidung des Kreisausschusses vom 03.12.2012 Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.03.2012 beschlossen, dass bei der Entscheidung über den Bau der Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg beteiligt werden. Deshalb soll zeitgleich mit der Landtagswahl am 20.01.2013 eine Bürgerbefragung zur Elbquerung stattfinden.

 

Zu diesem Zweck wurde bereits eine Rahmensatzung für Bürgerbefragungen beschlossen. Nunmehr sind die Einzelheiten und das Verfahren zur Durchführung dieser Bürgerfragung gem. § 35 Satz 3 NKomVG in einer weiteren Satzung (Anlage 1) zu regeln. Der entsprechende Text ist beigefügt.

Auf die dortigen Darstellungen wird verweisen. Insbesondere wird eine Teilnahme an der Bürgerbefragung auch vor dem 20.01.2013 möglich sein. Eine regelrechte Briefwahl wäre zu aufwändig. Der Landeswahlleiter hat ausgeschlossen, dass Unterlagen für die Bürgerbefragung mit Briefwahlunterlagen der Landtagswahl in einem Umschlag versendet werden. Die Möglichkeit, in den Rathäusern vorab an der Bürgerbefragung teilzunehmen, sollte ausreichen.

 

Für die Bürgerbefragung soll der beigefügte Stimmzettel verwendet werden (Anlage 2). Der Text auf dem Stimmzettel ist bewusst kurz gehalten und bezieht sich allein auf die Finanzierung der Elbbrücke.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 28.06.2012:

Die Satzung ist in § 1 Abs. 2 und 3 verändert worden und sieht nun eine andere Fragestellung vor. Stimmzettel und Merkblatt wurden in der Überschrift und im Einleitungssatz entsprechend angepasst, weil sich die neue Frage nicht allein auf die Kosten bezieht.

 

Aktualisierte Sachlage vom 28.11.2012:

Mit Schreiben vom 21.11.2012 hat das Niedersächsische Innenministerium auf die Eingabe der CDU/RRP – Kreistagsfraktion vom 11.10.2012 festgestellt, dass die Satzung zur Durchführung einer Bürgerbefragung über die Planung und den Bau einer Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau rechtmäßig ist (Anlage 3).

 

Im Merkblatt und Stimmzettel soll jedoch deutlich gemacht werden, dass 75% möglicher Kostensteigerungen aus Bundesmitteln und 25% aus Mitteln des Landkreises Lüneburg zu tragen wären.

 

Dies wurde in den anliegenden Entwürfen berücksichtigt. Außerdem wurde die Darstellung aktualisiert, nachdem die Fährtarife ab Anfang 2013 durch Zuschüsse des Landkreises Lüneburg reduziert werden.

 

Der Beschluss über die Fassungen von Stimmzettel und Merkblatt muss durch Eilentscheidung nach § 89 NKomVG fallen. Sollen alle Fristen aus der Satzung über die Bürgerbefragung eingehalten werden, muss der Druckauftrag spätestens am 05.12.2012 erteilt werden. Stimmzettel und Merkblatt müssen an alle Einheits- und Samtgemeinden verteilt werden. Ab Mitte Dezember 2012 soll bereits die Möglichkeit bestehen, in den Rathäusern an der Abstimmung teilzunehmen.

 

Nach § 89 Satz 3 NKomVG ist der Kreistag über die Eilentscheidung unverzüglich zu unterrichten.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.07.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.12.2012 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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