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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem anliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung für die Alten- und Pflegekonferenz von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2011 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Landkreis beabsichtigt, eine Alten- und Pflegekonferenz einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Sprecher der Sozialverbände sowie einer weiteren Person aus dem Bereich der Gerontopsychiatrie, zu bilden.“ (s. Vorlage 2010/252)

 

Zur Vorbereitung der Konferenz wurde eine Arbeitsgruppe gebildet.

 

Zusätzlich wurde am 22. März 2012 eine öffentliche Dialogveranstaltung mit maßgeblichen regionalen u. lokalen Akteuren der Pflege und Altenhilfe durchgeführt.

 

Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf einer Geschäftsordnung für die geplante Alten- und Pflegekonferenz vorgelegt, die aufgrund einiger weiterer Anregungen redaktionell  überarbeitet worden ist (s. Anlage):

 

·         Kompetenzen und Aufgaben wurden präziser gefasst: Konferenz als Ideen- und Impulsgeber mit empfehlendem Charakter für die Sozialplanung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg (§§1,2); die Aufgaben (§ 2(2) ) sind nicht gewichtet und nicht abschließend;

·         Organisationen, kommunalen Stellen und Einrichtungen die stimmberechtigte Mitglieder in die Konferenz entsenden, wurden sorgfältig ausgewählt („soviel wie nötig, so wenig wie möglich“); unter besonderer Berücksichtigung der stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeanbieter in frei gemeinnützigen und privaten Einrichtungen (§ 6); Organisationen benennen ihre Vertreter selbst, alle übrigen der Kreistag;

·         Vorsitz, Geschäftsführung und Steuerungsgruppe gewährleisten Organisationsstruktur und Arbeitsprozesse der Konferenz (§§ 3, 4, 5); die fachliche Basisarbeit obliegt Arbeits- oder Projektgruppen (§ 7), d. h. sie haben  konkrete, anlassbezogene Arbeitsaufträge nach Maßgabe der Steuerungsgruppe umzusetzen;

·         Unter allen Bestimmungen zum Konferenzablauf (§§ 8ff.) wird jene zur Öffentlichkeit der Sitzungen (§ 9) als besonders wichtig erachtet, um das Wirken der Alten- und Pflegekonferenz für die Bürger/innen, externe Fachleute und die Politiker/innen der Region transparent zu machen.

·         Zur Beschlussfähigkeit der Konferenz (§ 12) wird der empfehlende Charakter ihrer Beschlüsse, d. h. keine rechtlich bindende Wirkung, ausdrücklich betont.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2012 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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17.12.2012 - Kreistag - geändert beschlossen

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