Beschlussvorlage - 2013/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturentwicklungsfonds 2013 - Radwegebau im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Ulrich Mentz
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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31.01.2013
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinde Amt Neuhaus wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2013 aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein erweiterter Kreiszuschuss in Höhe von 22.500 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds, Sparte Überörtliche touristische Infrastruktur gewährt.
Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Gemeinde Amt Neuhaus aufgrund der dortigen, sehr angespannten Haushaltslage vorgesehen.
Der Zuschussbetrag enthält den bereits im Haushaltsjahr 2012 beschlossenen Kreiszuschuss in Höhe von 11.600 EUR.
Sachverhalt
Auf die Vorlage 2012/327 wird verwiesen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2012 beschlossen, der Gemeinde Amt Neuhaus einen Zuschuss ohne Zweckbindung in Höhe von 11.600 EUR zu gewähren.
Direkt nach dieser Beschlusslage wurde bekannt, dass das Land Niedersachsen entschieden hat, dass die Gemeinde Amt Neuhaus den bereits an den Förderfonds der Metropolregion Hamburg gestellten Antrag zurückzuziehen hat, da das Projekt ansonsten über eine Förderung von mehr als 90 % verfügen würde.
Ohne den Zuschuss des Förderfonds steigt der Eigenanteil der Gemeinde Amt Neuhaus auf 45.174,80 EUR an (s. a. Anlage). Dieser Eigenanteil stellt trotz des großzügigen, 90%igen Zuschusses eine erhebliche Belastung für den Haushalt der Gemeinde dar.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Elberadweges für die Entwicklung des Tourismus in diesem Bereich, ist aus der Sicht der Verwaltung eine Erhöhung des bisher gewährten, zweckbindungsfreien Kreiszuschusses von bisher 11.600 EUR um 10.900 EUR auf insgesamt 22.500 EUR sinnvoll.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Strukturentwicklungsfonds unter der Sparte Überörtliche touristische Infrastruktur zur Verfügung.
Der Landkreis muss auch diesen Erhöhungsbetrag formal zweckbindungsfrei erteilen, da ein Zuschuss des Landkreises nicht als Eigenmittel der Gemeinde anerkannt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,3 kB
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