Beschlussvorlage - 2012/312
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 16.10.2012 (Eingang: 17.10.2012); Resolution zum Verzicht auf Ausschank und Verkauf von Energy Drinks an unter Sechzehnjährige
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beteiligt:
- Bildung und Kultur
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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25.02.2013
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen:
Resolution: Die im Landkreis Lüneburg tätigen Getränkevertreiber wie z.B. Tankstellenbetreiber, Kioskbesitzer, Getränkemärkte, Supermärkte, Discos und Gaststätten werden aufgefordert, freiwillig auf den Verkauf und Ausschank sogenannter Energy Drinks an unter sechzehnjährige Jugendliche zu verzichten.
Ergänzende Beschlussempfehlung vom 28.01.2013:
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Thema in die Allgemeinbildenden kreiseigenen Schulen hineinzutragen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Antragsbegründung der Gruppe FDP/Die Unabhängigen kann dem beigefügten Originalantrag
entnommen werden.
Ergänzende Sachdarstellung vom 28.01.2013:
Aus dem Diskussionsverlauf der Kreisausschusssitzung vom 19.11.2012 ergibt sich, dass die Intension des Antrages sei, ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen und hierfür möglichst die Schulen zu nutzen.
Die Kioske in den kreiseigenen Schulen werden mit Verträgen verpachtet, die hinsichtlich des Verkaufs von Getränken folgenden Inhalt haben:
- Milch und Milcherzeugnisse mit reduziertem Fettgehalt und höchstens 3,5 % Zuckerzusatz; pasteurisierte Produkte ohne Bindemittel sind zu bevorzugen,
- Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zusätze von Süße, Mineral-, Tafel- und Quellwasser, Früchte- und Kräutertees.
In den Mensen der kreiseigenen Schulen wird zum Mittagessen Tafel- oder Mineralwasser angeboten. Es ist aus Sicht der Verwaltung somit ausgeschlossen, dass an den Allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg Energy-Drinks an Schülerinnen und Schüler verkauft und ausgegeben werden.
Auch an den Berufsbildenden Schulen sind derartige Getränke nicht im Sortiment der dort in der Cafeteria aufgestellten Getränkeautomaten.
Als Schulträger kann der Landkreis Lüneburg im Rahmen seiner Zuständigkeit nicht mehr tun.
Natürlich kann der Wunsch an die kreiseigenen Schulen herangetragen werden, dieses Thema, also die Auswirkungen von Energy-Drinks, zum Gegenstand des Unterrichts zu machen.
Frau Dr. Heise vom Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg ist als leitende Ärztin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes mit dem Thema gut vertraut und steht für fachliche Fragen zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,6 kB
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