Beschlussvorlage - 2012/331
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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04.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Das Vorschlagsrecht für die Wahl von Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:
SPD/Grüne-Gruppe: | 3 Wahlvorschläge |
CDU/RRP-Fraktion: | 1 Wahlvorschlag |
Für die Wahl der Vertrauenspersonen ist gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
2. Auf Vorschlag der SPD/Grüne-Gruppe und der CDU/RRP-Fraktion werden die folgenden Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
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Sachverhalt
Sachlage:
Nach § 40 GVG ist bei jedem Amtsgericht ein Schöffenwahlausschuss zu bilden, der aus den von den Gemeinden und Samtgemeinden vorgeschlagenen Personen die Schöffinnen und Schöffen sowie die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wählt. Dieser Ausschuss besteht aus einer Richterin oder einem Richter beim Amtsgericht als der oder dem Vorsitzenden, der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen oder Beisitzer.
Die Schöffen werden für fünf Jahre, also für die Geschäftsjahre 2014 - 2018, gewählt.
Nach der Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.10.2012 werden für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg vier der zu wählenden Vertrauenspersonen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg und drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, gewählt.
Vom Kreistag sind dementsprechend vier Vertrauenspersonen und vier Ersatzpersonen zu bestimmen, die nicht in der Hansestadt Lüneburg wohnen sollten.
Bei der Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:
SPD/Grüne-Gruppe: | 3 Wahlvorschläge |
CDU/RRP-Fraktion: | 1 Wahlvorschlag |
Im Jahr 2008 wurden als Vertrauenspersonen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 gewählt:
Vertrauenspersonen: | Stellvertreter/innen: |
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CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe: |
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Uwe Nehring Dr. Hinrich Bonin Norbert Thiemann | Nicole Ziemer Inge Schmidt Ingrid Dziuba-Busch |
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Grüne-Fraktion: |
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Petra Brüel-Sasse | Sabine Brunke-Reubold |
