Beschlussvorlage - 2004/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Kommunaldarlehen auf Grund der Haushaltssatzung 2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Gülsün Hempelmann
- Beteiligt:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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24.05.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der Landrat wird vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Lüneburg
ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von 3.784.800 Euro
abzuschließen.
2.
Die Darlehensverträge sind höchstens über
eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem Kreditinstitut abzuschließen, das zum
Zeitpunkt der notwendigen Darlehensaufnahme die günstigsten Konditionen
offeriert. Das Gleiche gilt auch für evtl. notwendige Umschuldungen von
Altkrediten.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich über den Abschluss der
Darlehensverträge zu unterrichten.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) ist in der
Haushaltssatzung 2004 auf 3.784.800 Euro festgesetzt worden.
Die Bezirksregierung Lüneburg hat den Gesamtbetrag der Kredite
noch nicht genehmigt. Die Kreditaufnahme erfolgt frühestens nach Genehmigung
der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung.
Zur Aufnahme der Kredite bedarf es gemäß § 36 I Nr. 13 NLO
eines Beschlusses des Kreistages.
Die Konditionen am Kreditmarkt ändern sich täglich, sodass
Kreditangebote nur kurzfristig gültig sind. Um auf günstige Kreditangebote
schnell reagieren zu können, hat der Nds. MI durch Erlass vom 03.10.1983 für
zulässig erklärt, dass der Landrat durch Beschluss des Kreistages ermächtigt
wird, Darlehensverträge abzuschließen. Nur so ist auch den Kommunen ein
marktgerechtes Verhalten möglich.
Um eine effiziente Ausführung des Haushaltsplanes und eine
flexible Haushaltswirtschaft zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Landrat
zur Kreditaufnahme bei Bedarf zu den jeweils günstigsten Konditionen zu
ermächtigen, wie dieses auch in den Vorjahren gehandhabt wurde.









