Beschlussvorlage - 2013/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Ganztagsschulen für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Förderrichtlinie vom 04.06.2007 in der Fassung vom 01.01.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
15.04.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der vorliegenden Anträge erhalten
- die Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule Bardowick 8.000 und
- die Oberschule am Dorn, Dahlenburg 8.000
als Zuschuss zur Förderung des Ganztagsbetriebes.
Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2013 bei den im Haushaltsplan veranschlagten Ansätzen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen bereit.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß Förderrichtlinie vom 04.06.2007 in der Fassung vom 01.01.2012 werden vom Landkreis in eigener Trägerschaft stehende offene Ganztagsschulen für Projekte zur Durchführung/Verbesserung des pädagogischen Ganztagsangebotes gefördert. Antragsberechtigt sind Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie Oberschulen in der Trägerschaft des Landkreises, soweit sie die genannten Kriterien insgesamt oder zumindest in einem Jahrgang erfüllen.
Mittelverwendung 2012 und Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2013:
Im Haushaltsjahr 2012 standen bei Kostenträger Förderprogramme Schulen 30.000 zur Förderung der Ganztagsschulen zur Verfügung.
Hieraus wurden 2012 folgende Maßnahmen finanziert:
- 5.000 Schule am Katzenberg, Oberschule Adendorf - Beschaffung von Sitzmöbeln, Tischen
und Raumteilern für den Pausenhallen- und Eingangsbereich
- 10.000 Schule am Schiffshebewerk, Oberschule Scharnebeck - Beschaffung von Pausen-
und Spielmöglichkeiten für den Ganztagsbereich zur Schaffung weiterer Bewegungsanreize
- 8.000 Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, HRS Bardowick Sächliche Ausstattung der Schul-
bücherei mit Hart- und Software sowie Ausstattung mit Mobiliar für den Betreuungsauf-
gabenbereich
- 10.000 Oberschule am Dorn, Dahlenburg Unterstützung für den Mensabetrieb
- 3.000 IGS Embsen Ausstattung des Ganztagsbereichs mit Materialien und Mobiliar
- 36.000 Gesamtsumme 2012
Die restlichen 6.000 wurden über Ansatz Hilfen zum Schulbesuch nachfinanziert.
Im Haushaltsplan 2013 sind zur Förderung der Ganztagsschulen gemäß Förderrichtlinie Haushaltsmittel in Höhe von wiederum 30.000 veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2013 wird aufgrund vorliegender Anträge folgende Förderung vorgeschlagen:
Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, HRS Bardowick
Die Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule Bardowick ist ab 1.8.2010 als offene Ganztagsschule genehmigt worden. Zur weiteren Umsetzung der Schulbibliothek und des Nachmittagsbetreuungsangebotes ist die Fortsetzung der Ausstattung für das Leseförderprogramm mit Hard- und Software im Wert von 5.000 vorgesehen. Zusätzlich sind die Betreuungs- und Aufenthaltsräumlichkeiten mit Mobilar und Lesemobiliar für das Selbstlernzentrum in Höhe von rund 3.000 geplant.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 8.000 .
Oberschule am Dorn, Dahlenburg
Die Oberschule Dahlenburg ist seit dem 1.8.2008 genehmigte offene Ganztagsschule. Die Oberschule Dahlenburg hat im Gegensatz zu anderen Ganztagsschulen im Landkreis keine eigene Mensa. Mit der Einführung der Oberschule zum 1.8.2011 sind durch die teilweise verpflichtende Ganztagsschule weitere Kinder dazugekommen, die zu unterschiedlichen Zeiten ein Mittagessen einnehmen. Zur Umsetzung des Mittagessens wird daher ein Zuschuss in Höhe von 6.600 beantragt, der für die Servicekraft benötigt wird. Diese Servicekraft ist durch den Förderverein der Schule im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt. Zusätzlich sind für das Bezahlsystem giro-web Lizenzkosten von 600 abzudecken. Für die weitere Unterhaltung des Speiseraumes wird ein Pauschalbetrag von 800 beantragt.
Der Gesamtbedarf beläuft sich somit auf 8.000 .
Die darüber hinaus zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 14.000 können für ggfls. eingehende weitere Anträge eingesetzt werden.
Die pauschale Förderung für Ganztagsschulen in Höhe von 1.500 für zurzeit zwölf Ganztagsschulen mit einer Gesamtsumme von 18.000 wird über den Kostenträger Allgemeine schulische Aufgaben finanziert.
