Beschlussvorlage - 2013/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Teilnahme des Landkreises Lüneburg am Digitalfunk(im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.03.2013)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Beteiligt:
- Ordnung
- Verantwortlich:
- Dannenfeld, Mirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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29.04.2013
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer arbeiten bereits seit mehreren Jahren an der Einführung eines einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die polizeilichen und auch nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welches zeitnah die mehr als 40 Jahre alte analoge Funktechnik ablösen soll. Grundlage für die neue Technik ist Art. 44 Abs. 2 des Schengener Abkommens vom 19.06.1990, in dem der Aufbau eines modernen, länderübergreifenden Kommunikationssystems im Zuge des Wegfalls der innereuropäischen Grenzkontrollen vereinbart worden war.
Niedersachsen ist eines der Bundesländer, in denen der Netzaufbau am weitesten fortgeschritten ist. Insbesondere im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg wird bereits seit Ende 2010 digital gefunkt, die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg haben Ende 2011 mit der Beschaffung digitaler Funkgeräte begonnen, wobei die Umrüstung aller Fahrzeuge inzwischen weitestgehend abgeschlossen ist.
Die Finanzierung des Digitalfunknetzes erfolgt bundesweit gemeinsam durch alle Nutzer, in Niedersachsen belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf 14 Mio. . Das Land Niedersachsen hat sich dazu mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass 30 % dieser Kosten, mithin also 4,2 Mio. im Jahr, durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu tragen sind. Die Kostenverteilung erfolgt im Verhältnis 60 % Bevölkerung und 40 % Fläche, daraus ergibt sich für den Landkreis Lüneburg ein Kostenbeitrag in Höhe von 103.237,41 pro Jahr. Mit der endgültigen Umstellung auf den Digitalfunk entfallen dann allerdings die Kosten für die Unterhaltung des landkreiseigenen analogen Funknetzes in annähernd gleicher Höhe.
Die Teilnahme der Kommunen am Digitalfunk wird im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage) mit dem Land Niedersachsen geregelt, die jeder Landkreis individuell abschließen muss. Dabei wird den Kommunen, die die Vereinbarung bis zum 30.06.2013 unterschreiben, ein kostenfreies Nutzungsjahr bis zum 30.06.2014 gewährt. Da die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Lüneburg bereits weitestgehend am Digitalfunkbetrieb teilnehmen, liegen insoweit auch die sachlichen Voraussetzungen für die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen vor. Der Kostenbeitrag des Landkreises Lüneburg in Höhe von 103.237,41 wäre dann erstmalig am 01.07.2014 fällig.
Aktualisierte Sachlage vom 25.03.2013:
In der Sachlage wurde irrtümlich ein überholter Kostenbeitrag genannt. Der tatsächliche Kostenbeitrag des Landkreises beläuft sich auf 103.449,76 .
Zudem wurde die beigefügte Verwaltungsvereinbarung dahingehend aktualisiert, dass deren Anlagen 1-3 beigefügt wurden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,5 MB
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