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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2013/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne:

„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Live-Übertragung (zeitgleiche Tonübertragung) der Kreistagssitzungen im Internet möglich ist. Es gilt zu ermitteln, welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssten und wie hoch die Kosten dafür sein würden. Des Weiteren wird gebeten zu erfragen, welche Erfahrungen andere Landkreise mit dieser Art der Bürgerbeteiligung bereits gemacht haben.“

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Gruppe SPD und Grüne stellt zur Beschlussfassung im Kreistag am 29. April 2013 den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 20. November 2013:

 

Der Kreistag hat am 29.04.2013 einstimmig gemäß Beschlussvorschlag der SPD/Grüne-Gruppe entschieden. Die Prüfung durch die Verwaltung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Eine zeitgleiche Tonübertragung der Kreistagssitzungen im Internet ist technisch möglich. Kreistagssitzungen werden schon heute für die Protokollerstellung aufgezeichnet. Die derzeitige Technik und die Personalressourcen würden allerdings für eine Liveübertragung nicht ausreichen, so dass überschlägig zusätzliche Kosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro anfallen würden. Auf eine detaillierte Kostenermittlung wird vorerst aufgrund der nachfolgenden Ausführungen zum Datenschutz und zur rechtlichen Bewertung verzichtet. Nach § 64 NKomVG sind die Sitzungen der Vertretung öffentlich soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschuss der Öffentlichkeit erfordern. Zu Ton- und Bildaufzeichnungen sagt das NKomVG selbst nichts aus. Datenschutzrechtlich ist die Live-Übertragung im Internet aber eine Übermittlung personenbezogener Daten an eine Vielzahl unbestimmter Personen. Nach einer Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten des Landkreises Lüneburg in Verbindung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen  muss vor der Aufzeichnung und Übertragung der Sitzung eine Abstimmung im Gremium erfolgen. Bereits bei einer Gegenstimme ist die Aufzeichnung und Übertragung nicht zulässig. Eine Geschäftsordnungsregelung, die mit einfacher Mehrheit zu beschließen wäre, ist nach Aussage des Rechtsservice des Landkreises Lüneburg zwar möglich, dennoch hat jedes Kreistagsmitglied die Möglichkeit dieser Regelung in der Sitzung zu widersprechen.

 

Eine Umfrage bei den Landkreisen im Altbezirk Lüneburg hat ergeben, dass in keinem anderen Landkreis eine Live-Tonübertragung im Internet oder eine Bildübertragung erfolgt.

 

Bevor weitere inhaltliche Prüfungen erfolgen, sollte vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gemeinsam mit Politik geprüft werden, ob der Antrag inhaltlich weiter verfolgt werden soll.

 

Zur Kenntnisnahme ist ein aktuelles NLT-Rundschreiben vom 12. November 2013 beigefügt.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 06. Februar 2014:

 

Per Mail wurden die Kreistagsabgeordneten am 17.01.2014 gebeten, den als Muster beigefügten Fragebogen ausgefüllt bis zum 3. Februar 2014 an das Kreistagsbüro zurückzugeben. Bis zum 5. Februar sind insgesamt 36 Fragebögen eingegangen. Davon haben 16 Kreistagsabgeordnete einer Live-Tonübertragung zugestimmt. 20 Kreistagsabgeordnete haben mit Nein gestimmt.

 

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Beschlüsse

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29.04.2013 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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