Beschlussvorlage - 2013/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Einrichtung eines Biosphärenreservatsinformationshauses im "Haus des Gastes" in Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Stefan Bartscht
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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04.06.2013
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Am 22.06.2013 eröffnet im Haus des Gastes in Neuhaus das Archezentrum, das in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Amt Neuhaus errichtet wurde. Seit Beginn des Projektes laufen Beratungen, wie die Einrichtung dauerhaft betreut werden kann. In diesem Zusammenhang hat sich die Möglichkeit ergeben, dass das Haus des Gastes vom Status einer Informationsstelle des Biosphärenreservats zum Informationshaus aufsteigt. Während die Informationsstelle nur mit geringfügigen Mitteln zur Beschaffung von Sachkosten ausgestattet wird, werden im Informationshaus 1,5 Stellen geschaffen. Die Gemeinde Amt Neuhaus ist die einzige Gemeinde, die mit ihrem gesamten Gebiet im Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue liegt. Die Einrichtung des Informationshauses würde eine große Chance bieten, verschiedene Themen in der Region zu befördern. Neben der Betreuung des Archezentrums sollen die Archeregion voran gebracht werden, eine Regionalvermarktung unterstützt, Ansätze zur Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzergruppen gefunden und über das Biosphärenreservat insgesamt informiert werden. Detaillierte Informationen können dem beigefügten Förderantrag entnommen werden.
Wie bei allen Informationseinrichtungen des Biosphärenreservates wird die Gemeinde Amt Neuhaus als Kommune den Förderantrag an das Land stellen. Wie dem Antrag zu entnehmen ist, belaufen sich die Gesamtkosten jährlich auf 100.000,- . Bei einer angenommenen Höchstförderung durch das Land mit 60.000,- sind demnach 40.000,- als Eigenanteil aufzubringen. Die Gemeinde Amt Neuhaus ist aufgrund ihrer Haushaltslage nicht in der Lage, diese Mittel aufzubringen. Daher ist beabsichtigt, dass die Sparkassenstiftung und der Landkreis aus Mitteln des Strukturentwicklungsfonds jeweils 20.000,- übernehmen. Zur Absicherung der Finanzierung und des Informationshauses an sich muss eine Vereinbarung zwischen Gemeinde Amt Neuhaus und Landkreis Lüneburg abgeschlossen werden, die im Entwurf beigefügt ist.
Entsprechend der Förderrichtlinie würde die Förderung zunächst für die Dauer von 3 Jahren (2014 2016) vom Land ausgesprochen werden. Danach müsste eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre beantragt werden. Die Sparkassenstiftung hat ihre Förderung bis 2016 zugesichert. Um das Archezentrum von Anfang an adäquat betreuen zu können, wurde mit dem Land und der Sparkassenstiftung vereinbart, dass bereits ab dem 01.07.2013 das Informationshaus mit einer halben Stelle besetzt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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81,6 kB
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8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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