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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2013/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Gemeinde Amt Neuhaus die im Entwurf beigefügte Vereinbarung zur Einrichtung eines Biosphärenreservatsinformationshauses im „Haus des Gastes“ in Neuhaus

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Am 22.06.2013 eröffnet im „Haus des Gastes“ in Neuhaus das Archezentrum, das in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Amt Neuhaus errichtet wurde. Seit Beginn des Projektes laufen Beratungen, wie die Einrichtung dauerhaft betreut werden kann. In diesem Zusammenhang hat sich die Möglichkeit ergeben, dass das „Haus des Gastes“ vom Status einer Informationsstelle des Biosphärenreservats zum Informationshaus aufsteigt. Während die Informationsstelle nur mit geringfügigen Mitteln zur Beschaffung von Sachkosten ausgestattet wird, werden im Informationshaus 1,5 Stellen geschaffen. Die Gemeinde Amt Neuhaus ist die einzige Gemeinde, die mit ihrem gesamten Gebiet im Biosphärenreservat „Nds. Elbtalaue“ liegt. Die Einrichtung des Informationshauses würde eine große Chance bieten, verschiedene Themen in der Region zu befördern. Neben der Betreuung des „Archezentrums“ sollen die Archeregion voran gebracht werden, eine Regionalvermarktung unterstützt, Ansätze zur Konfliktbewältigung zwischen verschiedenen Nutzergruppen gefunden und über das Biosphärenreservat insgesamt informiert werden. Detaillierte Informationen können dem beigefügten Förderantrag entnommen werden.

 

Wie bei allen Informationseinrichtungen des Biosphärenreservates wird die Gemeinde Amt Neuhaus als Kommune den Förderantrag an das Land stellen. Wie dem Antrag zu entnehmen ist, belaufen sich die Gesamtkosten jährlich auf 100.000,- €. Bei einer angenommenen Höchstförderung durch das Land mit 60.000,- € sind demnach 40.000,- € als Eigenanteil aufzubringen. Die Gemeinde Amt Neuhaus ist aufgrund ihrer Haushaltslage nicht in der Lage, diese Mittel aufzubringen. Daher ist beabsichtigt, dass  die Sparkassenstiftung und der Landkreis aus Mitteln des Strukturentwicklungsfonds jeweils 20.000,- € übernehmen. Zur Absicherung der Finanzierung und des Informationshauses an sich muss eine Vereinbarung zwischen Gemeinde Amt Neuhaus und Landkreis Lüneburg abgeschlossen werden, die im Entwurf beigefügt ist.

 

Entsprechend der Förderrichtlinie würde die Förderung zunächst für die Dauer von 3 Jahren (2014 – 2016) vom Land ausgesprochen werden. Danach müsste eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre beantragt werden. Die Sparkassenstiftung hat ihre Förderung bis 2016 zugesichert. Um das „Archezentrum“ von Anfang an adäquat betreuen zu können, wurde mit dem Land und der Sparkassenstiftung vereinbart, dass bereits ab dem 01.07.2013 das Informationshaus mit einer halben Stelle besetzt werden kann.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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