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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2013/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Einführung des eTicketings im Landkreis Lüneburg wird grundsätzlich begrüßt.

 

2.       Der Landkreis Lüneburg ist grundsätzlich bereit, ab dem Schuljahr 2014/15 mit einem Schulstandort am Pilotprojekt zur Einbeziehung der Listenschüler/innen in das eTicketing-Projekt teilzunehmen.

 

3.       Der Landkreis macht seine Teilnahme allerdings von der Förderung der Kosten zur technischen Ausrüstung der hierfür notwendigen Fahrzeuge in Höhe 75 % abhängig. Ansonsten behält sich der Landkreis vor, bis zur Realisierung dieser Förderung das Pilotprojekt zeitlich aufzuschieben.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Seit einigen Jahren befasst sich der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) mit der Einführung einer maschinenlesbaren Kundenkarte, die als eTicket bezeichnet wird. Solche Karten werden in anderen Verkehrsverbünden bereits genutzt. Nun soll im Aufsichtsrat des HVV am 13.06.2013 über das weitere Vorgehen beschlossen werden. Dies wird nun mit dieser Vorlage in den Gremien des Landkreises Lüneburg vorbereitet.

 

Kunden erwerben bisher  ihre Fahrausweise im Bus oder an verschiedenen Verkaufsstellen. Schüler erhalten ihre Fahrausweise von der Kreisverwaltung über die Schulen. Die Fahrscheinkontrollen finden durch persönliche Kontrolle in den Bussen statt. Die Fahrausweise bzw. Wertmarken müssen immer wieder neu gekauft werden. Bei Schülerfahrausweisen müssen diese bei  Änderungen der Kreisverwaltung  vorgelegt werden.

 

Das eTicket kann nicht nur durch ein elektronisches Lesegerät beim Betreten des Busses erkannt werden, was eine automatische Kontrolle gewährleistet. Es kann auch durch entsprechende Geräte neu beschrieben werden. Dies würde durch entsprechende Geräte direkt in den Schulen geschehen. Erlischt die Gültigkeit, wird die Karte automatisch deaktiviert.

 

Von der Einführung des eTickets verspricht sich der HVV:

 

·         Angebot eines modernen Mediums,

·         Bessere Kontrolle und damit höhere Fahrgeldeinnahmen,

·         Einfachere Verwaltungsabläufe für alle Beteiligten.

 

Nach Auswertung eines entsprechenden Pilot-Versuches in Teilen des Landkreises Harburg soll nach Planungen des HVV ab 2014 im gesamten Verbundbereich des HVV das eTicketing eingeführt werden.

 

Der HVV hat für die Aufgabenträger in seinem Gebiet zu diesem Thema und zu den Vorteilen des eTicketing eine Entscheidungsvorlage gefertigt, die als Anlage I beigefügt ist.

 

Der HVV hat für seine Mitglieder ebenso die Kosten und möglichen Erlöse – aufgeteilt auf die betroffenen Verkehrsunternehmen – und die Jahre bis 2022 für dieses Projekt dargestellt, nicht enthalten sind die Kosten für die technische Ausrüstung der Busse und die Einbeziehung der sogenannten Listenschüler/innen. Für den LK Lüneburg ergibt sich danach folgendes Bild:

 

             

Einmalige und laufende Kosten summieren sich danach bis zum Jahr 2022 auf rund 100.000 €.

Die dargestellten Einsparungen sind Prognosen und sollten aus Sicht der Verwaltung mit großer Vorsicht betrachtet werden.

In dieser Aufstellung sind ebenfalls noch nicht eingerechnet die Kosten für die notwendige technische Ausrüstung aller Busse der Verkehrsunternehmen sowie Kosten, die bei Einbeziehung aller Listenschüler (Schüler/innen die vom Landkreis ihre Fahrkarte erhalten) entstehen.

 

 

Zur Einbeziehung eben dieser Listenschüler/innen sollen ab dem Schuljahr 2014/15 in möglichst vielen Landkreisen Pilotprojekte anlaufen.

Im Landkreis Lüneburg gibt es rund 9.000 Schülerinnen und Schüler, die eine sog. Schülersammelzeitkarte vom Landkreis erhalten. Hier hat natürlich der HVV ein Interesse, diesen Personenkreis für das eTicketing und somit als Kunden zu gewinnen.

Auch der Landkreis Lüneburg könnte neben den Landkreisen Harburg und Stade mit einem Schulstandort an einem solchen Pilotprojekt teilnehmen. Die dann auftretenden zusätzlichen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

Die Einmalkosten für das Pilotprojekt belaufen sich danach auf rund 37.000 € für die Technik sowie Anpassung der Hintergrund-Software. Die laufenden Kosten liegen danach bei rund 5.000 € im Jahr.

 

Die generelle Einführung des eTicketing sowie auch das beschriebene Pilotprojekt zur Einbeziehung der Listenschüler/innen stehen unter einem bedeutsamen Vorbehalt, nämlich dem der Kosten für die Ausrüstung der Busse. Sinn macht das eTicket nur, wenn es auch in den Bussen gelesen und erkannt werden kann. Ohne die dazu erforderlichen Geräte wäre das eTicket auch nur ein Fahrausweis, der bei den Busfahrern vorzuzeigen wäre.

 

Der HVV geht in seinen Darstellungen der Kosten davon aus, dass es für diese Ausrüstung in den Bussen eine Förderung über die LNVG, evtl. auch die Metropolregion Hamburg, geben wird, die bis zu 75 % der gesamten Investitionen ausmachen könnte. Die Restkosten – so der HVV – würden die Verkehrsunternehmen selbst übernehmen.

Diese Sichtweise kann die Verwaltung aktuell nicht teilen. Noch liegen seitens der hiesigen Verkehrsunternehmen KVG und VOG keine entsprechenden Aussagen bzw. Zusagen vor. Nach den geltenden Verkehrsverträgen mit KVG und VOG muss der Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger verbundbedingte Mehrkosten vollständig übernehmen.

Auch eine Förderung in der o.a. Höhe, also bis zu 75 %, ist aktuell noch nicht verbindlich zugesagt. Die Verkehrsunternehmen, nicht zuletzt auch die Aufgabenträger, sind allerdings auf eine derartige Förderung angewiesen.

 

 

Sehr grob geschätzt könnten auf den Landkreis Lüneburg also noch folgende Kosten zusätzlich zukommen:

 

Für rund 150 im Landkreis eingesetzte Fahrzeuge, bei angenommenen Ausrüstungskosten in Höhe von 3.000 € pro Bus, würden sich die Gesamtinvestitionen auf 450.000 € belaufen. Bei einer 75-%igen Förderung blieben rund 113.000 € übrig, die – nach aktueller Rechtslage – vom Landkreis zu tragen wären.

 

Bei der Teilnahme am Pilotprojekt zur Einbeziehung der Listenschüler/innen an einem Schulstandort müssten ebenfalls die dort eingesetzten Fahrzeuge bereits zum Schuljahr 2014/15 entsprechend ausgerüstet sein. Da die Verkehrsunternehmen nicht immer die gleichen Fahrzeuge an dem Schulstandort einsetzen, müsste also auch hier ein möglichst großer Anteil der Fahrzeugflotte der Verkehrsunternehmen und der eingesetzten Subunternehmen entsprechend ausgerüstet werden.

Ausgehend von 50 Bussen lägen die Gesamtinvestitionen damit bei 150.000 €. Bei einer 75-%igen Förderung noch bei rund 40.000 €.

 

Wie bereits erwähnt müssten diese letztgenannten Investitionen aus Sicht der Verwaltung auf jeden Fall bereits in 2014 erfolgen, um das Pilotprojekt zum Schuljahr 2014/15 starten und um aussagekräftige Erfahrungen machen zu können.

 

Fazit

 

Die verbundweite Einführung des eTicketing wird aus Sicht der Verwaltung nicht aufzuhalten sein. In nahezu allen Verkehrsverbünden gibt es dieses Angebot bereits.

Die seitens des HVV dargestellten und auf alle Aufgabenträger umgelegten Kosten sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig und angemessen.

Der große Kostenblock zur notwendigen Ausrüstung aller eingesetzten Fahrzeuge ist zurzeit allerdings noch nicht genau greifbar. Eine Förderung durch Dritte in der dargestellten Größenordnung, also bis zu 75 %, ist unbedingt notwendig. Solange diese Förderung nicht feststeht, muss sich der Landkreis Lüneburg vorbehalten, sich aus diesem Projekt zurückzuziehen zumindest solange, bis Klarheit über die Höhe der Förderung und die Finanzierung der Restkosten besteht.

D.h. also, dass die Einführung des eTicketing im Landkreis Lüneburg dann nicht schon ab 2014 beginnt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Grundsätzlich gilt dies auch für die Teilnahme am Pilotprojekt zur Einbeziehung der Listenschüler/innen.

Die Einbeziehung dieser Schülerinnen und Schüler erscheint der Verwaltung vernünftig, da sie hinsichtlich ihrer Gesamtzahl den größten Anteil an eTicket-Nutzern stellen werden. Um bereits ab dem Schuljahr 2014/15 mit einem Schulstandort an dem Pilotprojekt teilzunehmen, muss jedoch auch hier die Finanzierung der Kosten zur Ausrüstung der Fahrzeuge klar sein. Ohne eine entsprechende Förderung muss sich der Landkreis Lüneburg auch hier den Ausstieg aus dem Pilotprojekt bzw. einen Zeitaufschub vorbehalten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.06.2013 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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