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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2013/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion:

„Der Kreistag bittet die Verwaltung, die Einführung der sog. Ehrenamtskarte im Landkreis Lüneburg zu prüfen und dem Kreisausschuss zeitnah nach der Sommerpause über die Vor- und Nachteile der Einführung der Ehrenamtskarte einschließlich der Kosten, die mit ihrer Einführung verbunden wären, zu berichten.“

Ergänzung vom 29. April 2015:

Die Vorlage wird dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion stellt zur Beschlussfassung im Kreistag am 24.06.2013 den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 27. November 2013:

Am 24. Juni 2013 hat der Kreistag einstimmig den nachstehenden Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen:

„Der Kreistag bittet die Verwaltung, die Einführung der sogenannten Ehrenamtskarte im Landkreis Lüneburg zu prüfen und dem Kreisausschuss zeitnah nach der Sommerpause über die Vor- und Nachteile der Einführung der Ehrenamtskarte einschließlich der Kosten, die mit ihrer Einführung verbunden wären, zu berichten.“

 

Bevor auf die Einzelheiten des Prüfauftrages eingegangen wird, sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung des Landkreises Lüneburg seit Einführung der Ehrenamtskarte durch das Land im Jahr 2007 die Teilnahme des Landkreises Lüneburg thematisiert und geprüft hat.

 

Die Einführung der Ehrenamtskarte kann nur mit Beteiligung der Kommunen des Landkreises Lüneburg erfolgen. Deshalb hat die Verwaltung das Thema mehrfach in die HVB-Dienstbesprechung eingebracht. Wie 2007, 2009, 2011 ist auch am 9. Mai 2012 von den Hauptverwaltungsbeamten erklärt worden, dass auf die Einführung der Ehrenamtskarte verzichtet werden soll. Die Kommunen sehen sich bei Einführung der Ehrenamtskarte in die Pflicht genommen, durch finanzielle und personelle Beteiligung für ein ausreichendes Angebot in Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu sorgen. Das sei nach Aussage der HVB nicht zu leisten. Der Bedarf für die Ehrenamtskarte werde zudem unter Hinweis auf vielfältige andere Angebote angezweifelt.

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 24.06.2013 ist die Verwaltung am 22.08.2013 erneut auf die HVB zugegangen. Die Kommunen wurden gebeten, die Beteiligung und Einwerbung von Angeboten für die Ehrenamtskarte zu prüfen und Rückmeldung bis zum 30. September 2013 zu geben. Bis heute sind keine Angebote der Kommunen in der Kreisverwaltung eingegangen. Die HVB hatten bereits in der Sitzung erneut ihre Vorbehalte gegen die Einführung der Ehrenamtskarte deutlich gemacht.

 

Nun zum Verfahren:

Ehrenamtlich Tätige stellen den Antrag bei ihrer Wohnortkommune (Samtgemeinde, Stadt, Gemeinde). Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommune sich an der Aktion beteiligt. Die Ehrenamtskarte wird nur an die Einwohnerinnen und Einwohner einer an der Ehrenamtskarte beteiligten Kommune ausgegeben.

 

Der Antrag wird weitergeleitet an den Landkreis Lüneburg, von dort an die Staatskanzlei. Die Staatskanzlei stellt aufgrund der Anträge die Ehrenamtskarten aus und schickt sie dem Landkreis Lüneburg zu. Die Ausgabe der Ehrenamtskarte kann direkt durch den Landkreis erfolgen oder durch die jeweilige Kommune.  Das kann individuell geregelt werden.

 

Das Muster der Anmeldung, das von den ehrenamtlich Tätigen auszufüllen ist, ist als Anlage 2 beigefügt. Die Daten müssen von der Organisation, in der die ehrenamtlich Tätigen sich engagieren, bestätigt werden.

 

Die ehrenamtlich Tätigen müssen  Voraussetzungen erfüllen: (Mindestalter 18 Jahre, 3 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit). Die E-Karte soll in der Regel drei Jahre gültig sein, dann neu beantragt werden müssen. Einen gewissen Spielraum gestattet das Land bei der Festlegung der Kriterien.

 

Leitfaden für die Einführung der Ehrenamtskarte

Zur Einführung der Ehrenamtskarte hat das Land einen Leitfaden zur Verfügung gestellt, der als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt ist. Allerdings haben die Leistungen des Landes Niedersachsen bei der Einführung der E-Karte, Ziffer 7 des Leitfadens, nur noch eingeschränkt Gültigkeit. Die Übernahme der Kosten für den Druck der Werbematerialien in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Landkreis werden nicht mehr übernommen. Hierbei handelte es sich um ein Einführungsangebot, das nur bis 2010 Gültigkeit hatte. Das Land würde aber die noch vorhandenen Werbematerialien zur Verfügung stellen.

 

Voraussetzung für die Einführung der Ehrenamtskarte in einem Landkreis:

Voraussetzung für die Einführung der Ehrenamtskarte ist eine angemessene Angebotslage, die für die ehrenamtlich Tätigen mit Vergünstigungen verbunden sind. In Ziffer 4 des Leitfadens ist eine Palette der möglichen Angebote dargestellt. Während der Einführungsphase war seitens des Landes von 30 Angeboten die Rede. An dieser Zahl hält das Land schon lange nicht mehr fest. Es wird aber erwartet, dass eine angemessene Zahl von Angeboten beigesteuert wird, die sowohl öffentliche als auch private Anbieter beinhaltet. Bei den öffentlichen Anbietern sind nach Aussage des Landes der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Als Beispiele wurden genannt, die kostenlose Nutzung der Kopierer einer Kreisverwaltung, Beamerausleihe, Bereitstellung von Sitzungsräumen.

 

Kosten für den Landkreis und Personaleinsatz:

Die Kosten für einen Landkreis werden sich maßgeblich daran orientieren, ob und was an Angeboten mit finanziert wird, um entsprechende Vergünstigungen für die ehrenamtlich Tätigen zu erreichen. Der Personaleinsatz wird für die Einstiegsphase von anderen Landkreisen als sehr hoch eingeschätzt. Im laufenden Projekt ist mit 2-3 Wochenstunden zu rechnen. Das hängt insbesondere davon ab, in welchem Umfang man Werbung für die Ehrenamtskarte macht, in welchem Umfang man Akquise für Vergünstigungen betreibt und welchen weiteren Aufwand man mit dieser Aufgabe verbindet.

 

Ergebnis der Prüfung:

Die Einführung der Ehrenamtskarte kann nur mit Beteiligung der Kommunen des Landkreises Lüneburg erfolgen. Erst dann können weitere Schritte und Details festgelegt werden.

 

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 29. April 2015:

 

Seit der Beschlussfassung im Kreistag am 24.06.2013 sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Lüneburg möglich zu machen. Am 2.12.2013 hatte der Kreisausschuss sich mit dem Thema befasst und den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

„Mit dem Ziel der Einführung einer Ehrenamtskarte wird ein entsprechender Antrag an die Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg herausgegeben. Der Antragstext wird von der Politik erarbeitet. Namentlich werden die Kreistagsabgeordneten Dr. Hinrich Bonin, Meinhard Perschel und Bernhard Stilke benannt. Über das Ergebnis wird im Kreisausschuss berichtet.“

 

Der Antragstext ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Diese Aktion und weitere Gespräche sind ohne Erfolg geblieben. Angebote für Vergünstigungen aus den Kommunen sind ausgeblieben. Große Zweifel an der Ehrenamtskarte bestehen in den Kommunen wegen weiterer Angebote, wie zum Beispiel die HanseCard. Nach Auffassung der Hauptverwaltungsbeamten sind Angebote für Vergünstigungen für unterschiedliche Empfängerkreise nicht durchsetzbar. Ziel sollte es sein, alles  in einer Karte zusammenzufassen. Hierüber ist im Kreisausschuss am  6.10.2014 berichtet worden.

 

Am 20. Oktober 2014 hat der Kreisausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, Ministerialrat Thomas Böhme in den Kreisausschuss einzuladen. Ministerialrat Böhme ist in der Staatskanzlei zuständig für die Ehrenamtskarte. Am 20. April 2015 hat auf Einladung der Staatskanzlei eine Fachtagung zur Niedersächsischen Ehrenamtskarte stattgefunden. Eingeladen waren Kommunen, die die Ehrenamtskarte eingeführt haben. Bei dieser Fachtagung, bei der auch der Landkreis Lüneburg vertreten war, wurde deutlich, dass die Kreise und Städte mit dem Thema sehr unterschiedlich umgehen. Es gibt sehr individuelle Lösungen. Außerdem ist die Karte weiter entwickelt worden. So ist zum Beispiel das Mindestalter für die Antragstellung, das bisher bei 18 Jahren lag, gestrichen worden. Niedersachsen und Bremen kooperieren bei der Ehrenamtskarte. Wenn die Karte bisher landesweit eingesetzt werden konnte, können Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte inzwischen sowohl in Niedersachsen als auch in Bremen bei den teilnehmenden Stellen vorlegen. Der Personal- und Arbeitsaufwand wird in den teilnehmen Kommunen nach der Einführungsphase inzwischen eher gering eingeschätzt. Mit Herrn Ministerialrat Böhme ist vereinbart worden, dass die Mitglieder des Kreisausschusses nicht nur einen Bericht der Staatskanzlei erhalten sollten, sondern auch den Praxisbericht einer Kommune. 

 

Die Verwaltung hat deshalb zum Kreisausschuss am 15. Juni 2015 Ministerialrat Thomas Böhme, Staatskanzlei, und Torsten Rötschke, Büro Landrat des Landkreises Nienburg/Weser eingeladen. Mit den Mitgliedern des Kreisausschusses ist am 20.04.2015 abgestimmt worden, dass zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Lüneburg eingeladen werden sollen. Möglicherweise ergeben sich durch Informationen aus „erster Hand“, durch die Weiterentwicklung der Ehrenamtskarte und Erleichterungen beim Verfahren neue Möglichkeiten und Argumente für die Einführung der Ehrenamtskarte im  Landkreis Lüneburg.

 

 

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24.06.2013 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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