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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2013/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Herr Wolfgang Brammer ist als Nachfolger von Herrn Jörn Thießen neues beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit.

 

Gemäß § 60 NKomVG werden die Kreistagsabgeordneten vom Landrat förmlich verpflichtet,

ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch

Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen

gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Kreistages beschränkt wird (§ 54 Abs. (1) NKomVG).

Der Landrat belehrt die anwesenden Kreistagsabgeordneten gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten

zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot nach den §§ 40 bis 42

NKomVG.

Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 NKomVG auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 54 Abs. (4) NKomVG).

Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

Diese Vorschriften gelten ebenso für die beratenden Mitglieder in den Ausschüssen des Kreistages. Hier wird die Verpflichtung durch die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden vorgenommen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.08.2013 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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