Beschlussvorlage - 2014/007
Grunddaten
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
25.02.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Job-Center zu klären, ob ab September 2014 zur Fortsetzung des kreiseigenen Schulobstprogramms eine Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II (Ein-Euro-Kraft) bereitgestellt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung alternativ prüfen, ob eine Belieferung über Caterer realisierbar ist.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Entwicklung des Schulobstprogrammes für die kreiseigenen Schulen ist in der Vorlage Nr. 2011/085 und in der Berichtsvorlage 2013/078 ausführlich beschrieben.
Im Landkreis Lüneburg läuft seit 2011 ein Schulobstprogramm, das durch den Landkreis Lüneburg finanziert wird. Es werden alle anerkannten kreiseigenen Ganztagsschulen mit Schuläpfeln regelmäßig beliefert.
Die beigefügte Aufstellung (Anlage I), gibt den aktuellen Stand wieder.
Aktuell werden 12 Schulstandorte bzw. Schulen einmal wöchentlich beliefert. Pro Haushaltsjahr stehen 15.000 € zur Verfügung.
Die Umsetzung des Schulobstprojektes erfolgt durch den Einsatz eines Bürgerarbeiters im Rahmen des Programmes „Bürgerarbeit Lüneburg“. Dieses Programm läuft zum 31.8.2014 aus. Eine Verlängerung dieses Programmes zeichnet sich nicht ab.
Aus dem beigefügten Schreiben des Euro-Office Infodienstes vom 14.01.2014 und der Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 10.01.2014 ergibt sich, dass eine Einbindung unseres Schulobstprogrammes in das EU-Schulobstprogramm, das in Niedersachsen ab dem Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden soll, nicht möglich ist, da nur Grund- und Förderschulen bis Klasse 6 und Schulkindergärten berücksichtigt werden können.
Aufgrund der zuvor dargestellten Sachlage wird die Verwaltung prüfen, ob für die Umsetzung des Schulobstprogramms eine Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II (Ein-Euro-Kraft) über das Job-Center bereitgestellt werden kann.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung zusätzlich prüfen, ob durch die Caterer in den Ganztagsschulen eine Schulobstversorgung im bisherigen Umfang zu realisieren ist.
Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2014 ab September 2014 noch rund 8.000 € zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
188,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
157,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
46,8 kB
|
