Beschlussvorlage - 2004/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlassung des LSK-Sportgeländes aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ilmenautal", Bauleitplanung der Stadt Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Holsten, Mathias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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29.06.2004
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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27.09.2004
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Sachverhalt
Sachlage:
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 221/1999 und
95/2000. Dort wurden die Gründe der beantragten Entlassung des Sportplatzes
durch die Stadt Lüneburg bereits dargelegt.
Als Grundlage der Begründung für das Entlassungsverfahren wurde
der Bebauungsplan Nr. 118 Auekamp mit einem Grünordnungsplan erstellt (siehe
Anlage).
Verfahrensablauf und Abwägung:
Nach § 30 NNatG hat der Landkreis Lüneburg als untere
Naturschutzbehörde das (Teil)-entlassungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurden
am 14.04.2004 die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten
Naturschutzverbände gehört.
Die Verbandsbeteiligung läuft noch bis zum 17.Juni 2004.
Die Abwägungen geben den Verfahrensstand zum 11.06.2004
(aktuelles Zwischenergebnis) wieder.
Das abschließende Abwägungsergebnis wird in der
Ausschusssitzung vorgestellt.
Seit dem 18.05.2004 liegt die Entlassungsverordnung bei der
Stadt Lüneburg öffentlich aus. Mit Schreiben vom 09.06.2004 wurde mitgeteilt,
dass bisher noch keine Anregungen und Bedenken eingegangen waren.
Zur inhaltlichen Prüfung ist ein Abwägungsprozess durch den
Landkreis Lüneburg durchzuführen. Der vorgelegte Grünordnungsplan gibt
diesbezüglich die entsprechenden fachlichen Vorgaben.
Sachlage, Stand 18.06.2004:
Nach Ablauf der Frist
gemäß § 30 und 60 a) Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) des
Beteiligungsverfahrens werden nunmehr die eingegangen Stellungnahmen
fachtechnisch geprüft und beurteilt
zur Kenntnisnahme übersandt.
Die von der Beschlussvorlage vom 11.06.2004 abweichenden
Ergänzungen sind in der Anlage kursiv dargestellt.
Sachlage, Stand 02.08.2004:
Die in der Anlage beurteilten Einwände von Herrn Mentig, den
RAe Ziegert, Nell und Voss sowie von der Landwirtschaftskammer sind erst kurz
vor der Umweltausschusssitzung am
29.06.2004 eingegangen, so dass diese zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr
beraten werden konnten.
Inhaltlich haben sich keine neuen fachlichen Erkenntnisse
ergeben.
Sachlage, Stand 14.09.2004:
Das LSK-Gelände befindet sich nicht, wie irrtümlich
beschrieben, in einem Naturschutzgebiet, sondern in einem Landschaftsschutzgebiet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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