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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz empfiehlt, der Verordnung zur Entlassung der Teilfläche unter Berücksichtigung der Abwägung und den damit verbundenen Auflagen und Bedingungen zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 221/1999 und 95/2000. Dort wurden die Gründe der beantragten Entlassung des Sportplatzes durch die Stadt Lüneburg bereits dargelegt.

Als Grundlage der Begründung für das Entlassungsverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. 118 „Auekamp“ mit einem Grünordnungsplan erstellt (siehe Anlage).

 

Verfahrensablauf und Abwägung:

Nach § 30 NNatG hat der Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde das (Teil)-entlassungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurden am 14.04.2004 die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände gehört.

Die Verbandsbeteiligung läuft noch bis zum 17.Juni 2004.

Die Abwägungen geben den Verfahrensstand zum 11.06.2004 (aktuelles Zwischenergebnis) wieder.

Das abschließende Abwägungsergebnis wird in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Seit dem 18.05.2004 liegt die Entlassungsverordnung bei der Stadt Lüneburg öffentlich aus. Mit Schreiben vom 09.06.2004 wurde mitgeteilt, dass bisher noch keine Anregungen und Bedenken eingegangen waren.

 

Zur inhaltlichen Prüfung ist ein Abwägungsprozess durch den Landkreis Lüneburg durchzuführen. Der vorgelegte Grünordnungsplan gibt diesbezüglich die entsprechenden fachlichen Vorgaben.

 

Sachlage, Stand 18.06.2004:

Nach Ablauf der Frist  gemäß § 30 und 60 a) Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) des Beteiligungsverfahrens werden nunmehr die eingegangen Stellungnahmen – fachtechnisch geprüft  und beurteilt – zur Kenntnisnahme übersandt.

Die von der Beschlussvorlage vom 11.06.2004 abweichenden Ergänzungen sind in der Anlage – kursiv – dargestellt.

 

Sachlage, Stand 02.08.2004:

Die in der Anlage beurteilten Einwände von Herrn Mentig, den RAe Ziegert, Nell und Voss sowie von der Landwirtschaftskammer sind erst kurz vor der Umweltausschusssitzung am  29.06.2004 eingegangen, so dass diese zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr beraten werden konnten.

Inhaltlich haben sich keine neuen fachlichen Erkenntnisse ergeben.

 

Sachlage, Stand 14.09.2004:

Das LSK-Gelände befindet sich nicht, wie irrtümlich beschrieben, in einem Naturschutzgebiet, sondern in einem Landschaftsschutzgebiet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.06.2004 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.09.2004 - Kreistag - geändert beschlossen

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