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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die den Landkreis Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH vertretenden Mitglieder haben den in der Sachlage beschriebenen Beschlussempfehlungen zugestimmt. Der Kreisausschuss genehmigt dieses Abstimmungsverhalten.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Theater Lüneburg GmbH hat den Jahresabschluss 2012/2013 vorgelegt. Der Jahresabschluss weist einen Bilanzverlust von 77.690,00 € aus. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hansaberatung wurde mit der Prüfung des Abschlusses beauftragt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Wirtschaftsprüfer haben bestätigt, dass der Jahresabschluss auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse nach ihrer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspricht und uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Aufsichtsrat hat daraufhin einstimmig beschlossen, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen:

 

      den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu genehmigen

      der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen

      den Bilanzverlust in Höhe von 77.690,00 € als Verlustvortrag in das laufende Geschäftsjahr 2013/2014 zu übernehmen
und

      mit der vorhandenen Gewinnrücklage zu verrechnen.

 

Die der Gesellschafterversammlung angehörenden Vertreter des Landkreises Lüneburg haben in der Sitzung vom 26. März 2014 der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats unter dem Vorbehalt eines noch zu fassenden Kreisausschuss-Beschlusses zugestimmt.

 

Insoweit bedarf es jetzt einer Genehmigung des Kreisausschusses zum Abstimmungsverhalten der beiden Mitglieder der Gesellschafterversammlung.

 

Der Jahresabschluss zum 30.06.2013 liegt im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme aus. Zu weiteren Einzelheiten wird die Verwaltung bei Bedarf in den Ausschüssen vortragen.

 

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