Beschlussvorlage - 2014/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2013 der Bildungs- und Kultur gGmbH
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Björn Mennrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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11.06.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2013, dem Lagebericht, der vorgeschlagenen Gewinnverwendung und der Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss von 58.378,67 € ab.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frobenius, Bürger & Partner, Hannover, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Geschäftsführung empfiehlt, den Jahresüberschuss 2013 einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags und der aufgelösten Gewinnrücklagen in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Gewinnverwendung stellt sich somit wie folgt dar:
Jahresüberschuss | 58.378,67 € |
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 86,49 € |
Entnahmen aus Gewinnrücklagen | 372.338,43 € |
Einstellung in Gewinnrücklagen | -430.610,92 € |
Bilanzgewinn | 192,67 € |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird am 04.06.2014 über den Jahresabschluss beraten. Am 27.06.2014 hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, die Genehmigung des Lageberichtes und über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu entscheiden.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegt im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie des Kreisausschusses aus.
