Beschlussvorlage - 2014/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungskonzept für den Landkreis Lüneburg;Mögliche Fortschreibung des Schulentwicklungsgutachtens aus 2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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30.06.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf die Fortschreibung des Gutachtens zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg aus dem Jahre 2008 durch ein externes Büro wird verzichtet.
Die Verwaltung wird den Schulausschuss durch die amtliche Schulstatistik jährlich über die Entwicklung der Schülerzahlen an den kreiseigenen Schulen informieren, darüber hinaus, je nach Bedarf, auch Prognosen zu den Schülerzahlen an konkreten Standorten abgeben.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Vorlage 2013/296 hatte die Verwaltung dem Kreisschulausschuss zu seiner Sitzung am 25.2.2014 die amtliche Schülerstatistik zum Schuljahr 2013/14 vorgelegt sowie Tendenzen und Entwicklungen dargestellt.
Im Verlaufe der Aussprache erhielt die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob das aus dem Jahr 2008 stammende Gutachten zur Schulentwicklung im Landkreis Lüneburg alleine durch die Verwaltung weitergeschrieben werden könne oder diese Aufgabe wieder vergeben werden müsse.
Die rechtliche Situation stellt sich wie folgt dar:
Nach der ersatzlosen Streichung des § 26 Niedersächsisches Schulgesetzt (NSchG) – dieser sah für Landkreise und kreisfreie Städte eine verpflichtende Schulentwicklungsplanung mit einem Prognosezeitraum von 14 Jahren verbindlich vor – schreibt § 6 der aktuellen Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO)vor, dass der Schulträger für seine schulorganisatorischen Entscheidungen nach § 106 NSchG eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahre zugrunde zu legen hat.
Aus der Verpflichtung für das gesamte Kreisgebiet alle sieben Jahre einen förmlichen Schulentwicklungsplan zu erstellen wurde insoweit die anlass- oder bedarfsbezogene Planung, abgestellt auf das Vorhaben des Schulträgers und den konkreten Standort.
Der Landkreis Lüneburg hat bei der Einrichtung der beiden integrierten Gesamtschulen in Lüneburg und in Embsen diese anlassbezogenen Verfahren durchgeführt. In den beiden genannten Fällen hatte die Niedersächsische Landesschulbehörde eine Elternbefragung gefordert, die kreisweit in den Grundschulen sowie auch Kindertagesstätten durchgeführt wurde.
Bei den Umwandlungen der Haupt- und Realschulen in Oberschulen genügte der Landesschulbehörde die Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen der kommenden zehn Jahre, um die entsprechende Genehmigung zu erteilen.
Mit der jährlichen amtlichen Schulstatistik hat die Verwaltung einen Überblick über die Klassenstärken in den Grundschulen und somit über die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in den nächsten vier Jahren die weiterführenden Schulen im Kreisgebiet besuchen werden. Die amtliche Schulstatistik 2013/14 wurde mit der Vorlage 2013/296 verteilt.
Darüber hinaus führt die Verwaltung, gegliedert nach Grundschulstandorten, eine Aufstellung der bereits geborenen und gemeldeten Kinder die als Anlage I beigefügt ist.
In der Aufstellung sind in der letzten rechten Spalte die Grundschülerzahlen (Klassen 1 – 4) des noch aktuellen Schuljahres 2013/14 aufgeführt. Vergleichend dazu – in der mittleren Spalte – die voraussichtlichen Grundschülerzahlen des Schuljahres 2020/21. Danach ist ein in der Fläche gegenüber der Hansestadt stärkerer Abwärtstrend der Grundschülerzahlen deutlich abzulesen.
Als Anlage II ist dieser Vorlage die Zusammenfassung über die Anmeldungen für das Schuljahr 2013/14 beigefügt. Aufgrund dieser Aufstellungen kann die Verwaltung die Verteilung der Schülerinnen und Schülern von den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen nachvollziehen und hieraus für die Zukunft entsprechende Berechnungen anstellen. So kann in verhältnismäßig kurzer Zeit für jeden Schulstandort eine Prognose der Schülerzahlen für die folgenden 10 Jahre erstellt werden.
Nicht anders arbeiten Planungs- und Beratungsbüros, die Schulentwicklungsplanungen für Schulträger erarbeiten.
Da weder die Hansestadt Lüneburg noch der Landkreis Lüneburg für ihre weiterführenden Schulen mit Schulbezirken arbeiten, bleibt bei der so beschriebenen Prognose natürlich immer eine gewisse Unschärfe. Hieraus resultiert auch die seit Jahren vorhandene Schwierigkeit, das Gymnasium Oedeme zumindest auf eine 6-zügigkeit zu begrenzen.
Aus Sicht der Verwaltung können die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die vorgehaltenen und jeweils aktualisierten Daten der Schülerinnen und Schüler sowie der gemeldeten jüngeren Kinder versetzen die Verwaltung in die Lage, für jeden Schulstandort der allgemeinbildenden Schulen die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen darzustellen.
Dies muss nicht in einer gebundenen und gedruckten Form geschehen, zumal diese Daten durch die tatsächliche Entwicklung schnell ihre Aktualität und Aussagekraft verlieren. Aufgrund der beschriebenen Informations- und Datenlage der Verwaltung kann diese auf sich verändernde Schülerströme reagieren und Entscheidungen für betroffene Schulstandorte vorbereiten und herbeiführen.
Der Aufstellung über die Anmeldungen zum Übergang auf weiterführende Schulen, Schuljahr 2013/14
– Anlage I – können auch die prozentualen Angaben zu den Übergängen von den Grundschulen auf die weiterführende Schulen entnommen werden. Unter der Zeile „Gesamt LK“ sind die prozentualen Anteile unter dem jeweiligen Schultyp aufgeführt (HS 6 %, RS 5 %, ObS 29 %, Gymnasien 46 %, IGS 14 %). Zu beachten ist hierbei, dass die Schulformen Oberschulen und IGS für sich dargestellt sind. Eine weitere Unterteilung in Haupt- oder Realschulzweige entfällt, da auch an den Oberschulen mindestens bis zum 6. Jahrgang keine Unterteilung nach Schulformen vorgenommen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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82 kB
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