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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/242

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie „Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg“ in der aktualisierten  Fassung des beigefügten Entwurfs vom 06.10.2014 wird zugestimmt.

Ergänzender Beschlussvorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vom 16.09.2014:

In Ziffer 5.3, Satz 2 wird das Wort „genehmigten“ durch „beschlossenen“ ersetzt. 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreisverwaltung wurde im Zuge der Vergabe der Haushaltsmittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2014 der Auftrag erteilt, die vorliegende Richtlinie aus dem Jahr 2009 zu überarbeiten.

 

Die Richtlinie des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds war 2009 bewusst offen formuliert worden, um beobachten zu können, inwieweit dieses Förderinstrument von den Kommunen zu welchen Projekten genutzt wird. Aufgrund der Entwicklungen der letzten 1 - 2 Jahre sollten insbesondere der Gegenstand der Förderung (Ziffer 2) und das Vergabeverfahren (Ziffer 5) aktualisiert werden, da insbesondere die Fassungen dieser beiden Bestandteile der Richtlinie sich als zu unbestimmt heraus gestellt haben.

 

Im Folgenden werden die Änderungen der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie vorgestellt. Die Ergänzungen sind in der Anlage anhand ihrer roten Schriftfarbe zu erkennen.

 

Zu den einzelnen Ziffern:

 

  1. Zuwendungszweck:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen

 

  1. Gegenstand der Förderung:

Die Unterpunkte a - c waren auch in der bisherigen Fassung (Sätze 2 + 3) enthalten.

Die Unterpunkte d - h sind neu. Diese Fördergegenstände wurden in enger Anlehnung an die Richtlinie für den Förderfonds der Metropolregion Hamburg (MRH) ergänzt, da sie wichtige Effekte der Kreisentwicklung beschreiben und befördern sollen (Zusammenarbeit der Kommunen, Projekte mit Innovations- und Pilotcharakter, Förderung der Mobilität und Einbeziehung von Wirtschafts- und Sozialpartnern aus der Region).

 

Die Einlassung, dass die Gesamtstruktur und die Finanzkraft einer Kommune bei der Entscheidungsfindung eine besondere Berücksichtigung finden sollen, wird durch die Herauslösung dieses Satzes aus 2.1 und gleichzeitiger Bildung einer neuen Ziffer 2.2 erreicht.

 

Unter 2.4 werden die Tatbestände ausdrücklich genannt, für die eine Förderung (zukünftig) nicht mehr möglich ist. In der Vergangenheit hatten vor allem diese Tatbestände zu einigen Missverständnissen zwischen den Kommunen oder auch zwischen den Kommunen und dem Landkreis geführt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis an diese Regelung gebunden ist, wenn sie in der Richtlinie ausdrücklich formuliert ist. Sonderfälle wie „Kindergarten Kaarßen“, „Bauhof Ostheide“ o.ä. sind damit zukünftig ausgeschlossen.

Durchaus bestehen bleiben „Graubereiche“ wie zum Beispiel der Bau oder die Sanierung von Brücken oder Radwegen. Sie geben dem Fördermittelgeber durchaus die Möglichkeit, dann eine Förderung auszusprechen, wenn dies z.B. aus touristischen Gründen sinnvoll erscheint.

 

  1. Zuwendungsempfänger:

Die Ziffer 3.2 wurde eingefügt, um vor allem der Ziffer 2.1 Buchstabe e besonderen Ausdruck zu verleihen.

 

  1. Art, Umfang und Höhe der Förderung:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen

 

  1. Verfahren:

Hinsichtlich des künftigen Auswahlverfahrens in Ziffer 5.1 hat die Verwaltung intensiv abgewogen, ob sie sich in ihrem Vorschlag für den Wegfall des bisherigen Gremiums aus Landkreis- und Gemeindevertretern oder für deren Erhalt entscheiden soll. Vorgeschlagen wird die Lösung, die bereits  in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 29.04.2014 skizziert wurde: Erhalt des Gremiums und Einbeziehung von weiteren Kreistagsmitgliedern aus allen Fraktionen, also auch denen, die nicht den Ausschussvorsitzenden oder stellvertretenden Ausschussvorsitzenden stellen.

 

Ausschlagend für diesen Vorschlag und damit gegen die Auflösung des Gremiums sind die deutlich überwiegenden positiven Erfahrungen, die in den letzten Jahren gemacht wurden. Im Rahmen der jährlichen Sitzung konnten Politik, Gemeindevertreter und Verwaltung einen Vorschlag entwickeln, der allen Interessen gerecht wurde. Explizit eingefügt wurde in Ziffer 5.1 jedoch der Satz, dass die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ausdrücklich nicht an das Votum dieses Gremiums gebunden sind.   

 

Die Fristen in 5.2 wurden unserem bisherigen Vorgehen angepasst, Die Beifügung eines Finanzierungsplanes ist eigentlich selbstverständlich, jetzt ist dies auch eindeutig geregelt. Zuletzt bestanden einige Male Zweifel, ob ein beantragtes Projekt auch beim Antragsteller über die erforderliche, politische Legitimation verfügt, deshalb wurde Ziffer 5.3 neu eingefügt.

 

Die Auszahlung von Abschlägen ist gute Praxis und wurde auch in den vergangenen Jahren von mehreren Kommunen angefragt. Mit der Festlegung auf eine Mindestzuwendungshöhe soll aber eine Auszahlung von mehreren Kleinstbeträgen vermieden werden.

 

Ziffer 5.5 wurde neu eingefügt, da in den letzten Jahren eine stetige Zunahme des Haushaltsausgaberestes beobachtet wird. Trotzdem gibt es immer wieder gute Gründe, warum ein Projekt aufgrund äußerer Umstände nicht in dem ursprünglich geplanten Zeitfenster umgesetzt werden kann.

 

  1. Inkrafttreten:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen

 

Insgesamt betrachtet geht die Verwaltung davon aus, dass mit diesem Vorschlag auch folgender Spagat gelingt:

Auf der einen Seite bedarf die bisherige Richtlinie einiger Konkretisierungen, um weiteren Missverständnissen aber auch Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Auf der anderen Seite haben alle Beteiligten ein Interesse an einer weiterhin kurzen, verständlichen aber auch pragmatischen Richtlinie.

 

Ergänzende Sachlage vom 07.10.2014:

In den vorliegenden Entwurf der Richtlinie sind die Änderungswünsche der AG der Hauptverwaltungsbeamten in blauer Farbe eingefügt.

 

Der Vorlage ist neben der aktualisierten Fassung der Richtlinie eine Übersicht des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen zu den Kommunalfinanzen beigefügt. Diese Anlage bezieht sich auf Ziffer 2.4. Eine entsprechende Statistik gibt es auch für Mitgliedsgemeinden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.09.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.10.2014 - Kreistag - geändert beschlossen

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