Beschlussvorlage - 2014/198
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Henrick Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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15.09.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
- Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2012 in Höhe von 76.647.198,07 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
- Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 am 07.03.2013 festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses 2012 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 2013/125 vom 11.06.2013).
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ist als Anlage beigefügt.
Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.
Stellungnahmen zu Prüfungshinweisen (PH) sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich, wenn sie anerkannt und beachtet werden.
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 3.6.2, (S. 42 Schlussbericht)
Die korrigierten Übersichten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 3.6.3, (S. 43 Schlussbericht)
Der Rechenschaftsbericht wird entsprechend korrigiert. Die Haushaltsreste für Investitionen belaufen sich auf 7.701.590,82 Euro und die Haushaltsreste im Ergebnishaushalt auf 2.065.341,34 Euro.
Stellungnahme zu PB 10, Gliederungs-Nr. 3.7, (S. 44 Schlussbericht)
Dem Beschluss des Kreistages ging ein langwieriger Abstimmungs- und Verhandlungsprozess mit den Gemeinden voraus.
Letztlich bestand Einvernehmen darüber, die Gemeinden an den Entlastungen durch den Zukunftsvertrag und bei der Grundsicherung teilhaben zu lassen. Gerade auch wegen der zunehmenden Belastungen der Gemeinden im Bereich der frühkindlichen und kindlichen Bildung, also in einem Bereich, für den eigentlich der Landkreis zuständig ist.
Eine Veranschlagung solcher Mittel im Haushalt 2012 war zunächst nicht möglich, da der Haushalt in der Planung nur knapp ausgeglichen werden konnte. Erst als sich gegen Ende des Jahres eine erhebliche Haushaltsverbesserung abzeichnete, wurde der Weg einer überplanmäßigen Aufwendung gewählt, um den Gemeinden noch in 2012 eine Entlastung zukommen zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung war dies unter den gegebenen Umständen die praktikabelste und vernünftigste Lösung.
Eine Veranschlagung dieser Mittel im Haushalt 2013 hätte dazu geführt, dass der Überschuss 2012 entsprechend höher ausgefallen wäre. Der Haushalt 2013 wäre dann allerdings im Ergebnis unausgeglichen gewesen (Überschuss 2013 rd. 0,8 Mio. Euro, siehe Vorlage 2014/123).
Stellungnahme zu PH 10, Gliederungs-Nr. 1.1.11, (S. 11 Anhang)
Der Differenzbetrag zwischen dem Beteiligungswert des Landkreises an dem Ausbildungszentrum Luhmühlen (AZL) in der Bilanz des Landkreises und dem anteiligen Eigenkapital des Landkreises in der Bilanz der AZL in Höhe von 3.876,34 Euro, konnte aufgeklärt werden. Das AZL wird eine Fehlzuordnung in seiner Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 korrigieren.
Über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012 ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 76.647.198,07 Euro ist vom Kreistag ein entsprechender Beschluss zu fassen. Solange noch alte Sollfehlbeträge des kameralen Verwaltungshaushaltes vorhanden sind, müssen Überschüsse dafür verwendet werden, diese abzubauen. Erst wenn die kameralen Sollfehlbeträge vollständig „getilgt“ sind, dürfen Jahresüberschüsse anderweitig verwendet werden (Deckung doppischer Fehlbeträge oder Zuführung zu Überschussrücklagen).
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Landrats gemäß
§ 129 Abs. 1 NKomVG entgegenstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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656 kB
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3
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(wie Dokument)
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52 kB
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