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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer, geb. 30.03.1960, wird für die weitere achtjährige Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 als Erster Kreisrat gewählt. Für die Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 wird er in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und in eine Planstelle der Besoldungsgruppe
B 5 Bundesbesoldungsordnung eingewiesen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die achtjährige Amtszeit des Ersten Kreisrats Herrn Jürgen Krumböhmer, geb. 30.03.1960, endet mit Ablauf des 30.06.2015. Dementsprechend bleibt zeitgerecht über die weitere Besetzung dieser Stelle zu entscheiden.

 

Wesentliche Verfahrensvorschriften für die Wahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit sind insbesondere dem § 109 Abs. 1 und 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu entnehmen. .

 

Danach werden Beamtinnen und Beamte auf Zeit auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Die Wahl darf nicht früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers stattfinden.

 

Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben, der Kreistag kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landrat beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.

 

Der Stelleninhaber ist nur verpflichtet, nach den Vorschriften des Beamtenrechts das Amt für eine weitere Amtszeit zu übernehmen, wenn er spätestens sechs Monate vor Ablauf der vorangehenden Amtszeit wiedergewählt wurde.

 

Herr Krumböhmer hat sich in seiner bisherigen Amtszeit als Erster Kreisrat im Landkreis Lüneburg bewährt. Der Landrat schlägt daher dem Kreistag vor, von der Ausschreibung der Stelle der Ersten Kreisrätin/des Ersten Kreisrats abzusehen und Herrn Jürgen Krumböhmer für die weitere achtjährige Amtszeit vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2023 zum Ersten Kreisrat zu wählen. Er ist in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen und seinem Amt entsprechend in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 5 Bundesbesoldungsordnung einzuweisen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.09.2014 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

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20.10.2014 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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