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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Frau Carmen Schulze-Holtz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Wirkung vom 01.03.2007 wurden u. a. vom Landkreis Harburg die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg übertragen.

 

Die Verwaltungsangestellte Carmen Schulze-Holtz ist seit dem 01.04.2014 vom Landkreis Harburg zur Dienstleistung an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeordnet und wird mit Wirkung zum 01.10.2014 vom Landkreis Lüneburg übernommen.

 

Die Erprobungsphase als Prüferin wurde erfolgreich beendet. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat die Bewährung von Frau Schulze-Holtz festgestellt.

Daher soll sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen werden.

 

Gemäß § 154 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.

 

 

 

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