Beschlussvorlage - 2014/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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23.09.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.10.2014
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Sachverhalt
Sachlage:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung einen Integrationsbeirat geschaffen. In den Sitzungen des Integrationsbeirats kam verschiedentlich Kritik an einigen Regelungen dieser Vereinbarung auf. Insbesondere die Mitglieder des Integrationsbeirats mit Migrationshintergrund hatten Veränderungswünsche zu den Regelungen im Hinblick auf Bildung und Zusammensetzung des Integrationsbeirats.
Aus diesem Grund hat sich eine Arbeitsgruppe des Integrationsbeirats mit Veränderungsmöglichkeiten des Beirats befasst. Der Integrationsbeirat selbst hat dann auf Grundlage der von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge einstimmig folgende Änderungsvorschläge beschlossen:
§ 4
In § 4 Ziffer 5 entfällt die Formulierung „davon
- mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der Spätaussiedler
- mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der türkisch sprechenden Bevölkerung
- bis zu fünf Mitglieder als Vertreterinnen/Vertreter der anderen Herkunftsländer“
§ 4 Ziffer 9 wird wie folgt gefasst:
„Der Vertreterin/dem Vertreter der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe“
§ 5
In § 5 Absatz 1 und Absatz 2 entfällt jeweils die Formulierung „und ihre Stellvertreter“.
§ 7
„Vorsitz/Vorstand
Die/der jeweilige Vorsitzende des Sozialausschusses der Hansestadt und des Sozialausschusses des Landkreises sind alternierende Vorsitzende/stellvertretende Vorsitzende des Integrationsbeirats.
Der Wechsel im Vorsitz erfolgt nach Ablauf der Wahlperiode. In laufender Wahlperiode 2011 – 2016 liegt der Vorsitz bei der Hansestadt.“
§ 7 Absatz 2:
Der Integrationsbeirat hat einen Vorstand. Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und ist Ansprechpartner der Verwaltung. Er besteht aus Vorsitzender/Vorsitzendem, stellvertretender/m Vorsitzender/Vorsitzenden sowie einem von Integrationsbeirat gewähltem Mitglied des Beirats mit Migrationshintergrund.
Es bestand im Integrationsbeirat Übereinstimmung darüber, dass diese Veränderungen im Wesentlichen natürlich erst greifen können, wenn der neue Integrationsbeirat zusammengesetzt wird.
Allein die Regelungen des § 4 Ziffer 9 und § 7 Absatz 1 sollen in laufender Wahlperiode verwirklicht werden.
Da es sich hier um Änderungen eines Vertrags zwischen Landkreis und Hansestadt handelt, werden entsprechende Beschlüsse auch in den Gremien der Hansestadt und des Landkreises erforderlich werden, um zu einer entsprechenden Veränderung des Vertrags zu kommen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung zu Einzelheiten vortragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,5 kB
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