Beschlussvorlage - 2014/266
Grunddaten
- Betreff:
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Dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.10.2014)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Dannenfeld, Mirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Beratung
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29.09.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.10.2014
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Sachverhalt
Sachlage:
Der öffentliche Rettungsdienst, zu welchem die Notfallrettung sowie auch der qualifizierte Krankentransport gehören, ist gemäß § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) unter anderem den Landkreisen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zugewiesen. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung hat der kommunale Träger den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, wobei die notwendigen Einrichtungen des Rettungsdienstes über einen sogenannten Rettungsdienstbedarfsplan festzuschreiben sind. Dieser ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben (§ 4 NRettDG).
Die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes wird durch die Bedarfsverordnung Rettungsdienst (BedarfsVO-RettD) genauer definiert. Danach müssen zunächst die Rettungswachen im Rettungsdienstbereich räumlich so angeordnet werden, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten erreicht werden kann. Weiterhin müssen an den Rettungswachen so viele Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, dass in der Praxis mindestens 95 % aller Notfälle innerhalb der Hilfsfrist bedient werden können.
Der Landkreis Lüneburg hat zuletzt im Jahr 2008 seinen Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben, nachdem die Rettungsdienstvorhaltung zuvor im Rahmen einer Organisationsuntersuchung überprüft worden war. Als Folge der Untersuchung war seinerzeit eine Rettungswache von Süttorf nach Ellringen verlegt und eine weitere Rettungswache in Bockelkathen neu eingerichtet worden. Zudem wurde die Krankentransportvorhaltung von 163 auf 224 Wochenstunden und die Rettungswagenvorhaltung von 824 auf 1.128 Wochenstunden erhöht. Die Notarztvorhaltung wurde im Rahmen einer gesonderten Organisationsuntersuchung im Jahr 2009 angepasst, durch die tageszeitabhängige Bereitstellung eines zweiten Notarzt-Einsatz-Fahrzeuges an den Standorten Lüneburg (7 – 16 Uhr) und Neetze (16 – 23 Uhr) ergab sich hier eine Erhöhung der Vorhaltezeit von 168 auf 280 Wochenstunden.
Seit dieser letzten Bedarfsplanfortschreibung und Anpassung der Rettungsdienstvorhaltung haben sich jedoch erneut gravierende Änderungen bei den maßgeblichen Parametern ergeben. So nahm die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze von 25.660 im Jahr 2007 auf 29.190 im Jahr 2012 und damit um 13,8 % zu. Die darin enthaltenen Notfalleinsätze stiegen von 13.115 auf 15.394 und damit um 17,4 %, bei den Notarzteinsätzen ergab sich sogar eine Steigerung um 19,2 % von 4.132 auf 4.927 Einsätze. Die Steigerung der Einsatzzahlen alleine ist dabei weniger von Bedeutung, viel entscheidender ist, dass die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten zuletzt nur noch in 91,7 % aller Notfälle eingehalten werden konnte.
Im Rahmen der notwendigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes hat der Kreisausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 02.12.2013 (Vorlage 2013/268) ermächtigt, erneut eine Organisationsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg durch einen externen Sachverständigen durchführen zu lassen. Mit dieser Organisationsuntersuchung wurde das Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn beauftragt, welches auch schon die Organisationsuntersuchungen in den Jahren 2007 zum Rettungsdienst bzw. 2009 zum Notarztdienst durchgeführt hatte. Der Abschlussbericht des Sachverständigen vom 28.04.2014 (Anlage 1) sowie eine ergänzende Übersicht zur Bemessung der Krankentransportvorhaltung (Anlage 2) sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Die Organisationsuntersuchung wurde von einer Lenkungsgruppe begleitet, die mit Vertretern der Verwaltung, der Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB und DRK), des Städtischen Klinikums Lüneburg, der Krankenkassen als Kostenträger und des Sachverständigen besetzt war. Im Ergebnis hält der Sachverständige die folgenden grundlegenden Veränderungen im Rettungsdienst des Landkreises Lüneburg für notwendig:
- Ausweitung der Vorhaltung des dritten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg von 120 auf 128 Wochenstunden
- Tageszeitabhängige Vorhaltung eines vierten Rettungswagens in der Stadt Lüneburg mit 56 Wochenstunden
- Tageszeitabhängige Vorhaltung eines zweiten Rettungswagens in Bockelkathen mit 71 Wochenstunden
- Tageszeitabhängige Vorhaltung eines zweiten Rettungswagens in Ellringen mit 112 Wochenstunden
- Insgesamt Erhöhung der Notfallvorhaltung von 1.128 auf 1.375 Wochenstunden
- Erhöhung der Krankentransportvorhaltung von 224 auf 285 Wochenstunden
Zur Krankentransportvorhaltung ist ergänzend zu sagen, dass der Gutachter auftragsgemäß zur Abdeckung des gesamten Fahrtenaufkommens des öffentlichen Rettungsdienstes sowie auch der privaten Krankentransportunternehmen einen tageszeitabhängigen Bedarf von bis zu sieben Krankentransportwagen in der Spitze ermittelt hat (vgl. Anlage 1, Seite 46 und 47). Da bei den privaten Krankentransportunternehmen sechs genehmigte Krankentransportwagen vorhanden sind, hätte das bedeutet, dass der öffentliche Rettungsdienst seine Krankentransportvorhaltung von derzeit fünf auf künftig einen Krankentransportwagen hätte herunter fahren müssen. Deshalb hat der Gutachter in einer ergänzenden Berechnung (Anlage 2) ermittelt, wie viele Krankentransportwagen erforderlich sind, um die auf den öffentlichen Rettungsdienst entfallenden Krankentransportfahrten tatsächlich bedienen zu können. Aus dieser Berechnung ergeben sich bis zu drei Krankentransportwagen in der Spitze. Für das reine Fernfahrtenaufkommen wurde zudem ein zusätzlicher KTW von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 15 Uhr errechnet, sodass im öffentlichen Rettungsdienst künftig tageszeitabhängig bis zu vier KTW, also einer weniger als bisher, zur Verfügung stehen werden. Die sechs KTW der privaten Krankentransportunternehmen bleiben darüber hinaus unverändert erhalten.
Nach § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) in der Fassung vom 02.10.2007, zuletzt geändert am 07.12.2012, stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis Lüneburg hat erstmals im März 1994 einen Rettungsdienstbedarfsplan auf Grundlage des NRettDG aufgestellt, welcher erstmalig im September 1997 und weiterhin im Mai 2008 fortgeschrieben wurde. Die jetzt vom Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen müssen, sofern sie denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer dritten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden. Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 3) wurde von der Verwaltung erstellt und sieht eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigen gemäß Abschlussbericht vom 28.04.2014 (Anlage 1) sowie der ergänzenden Übersicht zur Bemessung der Krankentransportvorhaltung (Anlage 2) vor.
Ergänzende Sachdarstellung vom 01.10.2014:
Seitens des Beauftragten ASB wurde mit Schreiben vom 22.09.2014 darauf hingewiesen, dass die im Bedarfsplanentwurf auf Seite 15 unter Ziffer 11.2 aufgeführten Stellenanteile für das Leitungs- und Verwaltungspersonal bei den Beauftragten ASB und DRK fälschlicherweise differieren. Tatsächlich müssen die Stellenanteile beim ASB der beim DRK entsprechen und 1,00 Stellenanteile Leitungspersonal sowie 1,95 Stellenanteile Verwaltungspersonal betragen. Der Entwurf der dritten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 3) wird entsprechend angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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öffentlich
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4,7 MB
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