Beschlussvorlage - 2014/352
Grunddaten
- Betreff:
-
Investiver Strukturentwicklungsfonds - Erwerb von zwei Sandsackfüllmaschinen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Ulrich Mentz
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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09.12.2014
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Nachgang einer Besichtigungsfahrt beim Oldenburgischen Deichverband im Sommer 2014 wurde entschieden, dass für den Landkreis Lüneburg insgesamt vier Sandsackfüllmaschinen für die vier vorhandenen Einsatzabschnitte beschafft werden sollen, die den hiesigen Deichverbänden (Artlenburger Deichverband und Neuhäuser Deich- und Unterhaltungsverband) zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die Finanzierung je einer Sandsackfüllmaschine erfolgt durch die Sparkassenstiftung Lüneburg sowie durch die Volksbank Osterburg – Lüchow Dannenberg. Insofern sind durch den Landkreis Lüneburg nur zwei Sandsackfüllmaschinen zu finanzieren.
Der Kreisverwaltung liegt ein Angebot vor, die Kosten pro Sandsackfüllmaschine in Höhe von ca. 15.000 EUR einschließlich der erforderlichen Ausstattung (z.B. Einfülltrichter, Gleitrollenausleger und LED-Arbeitsscheinwerfer) darlegt.
Hinsichtlich des endgültigen Verbleibs bzw. der Stationierung der Sandsackfüllmaschinen ist noch eine abschließende Regelung mit den o. g. Deichverbänden sowie den betroffenen Kommunen zu treffen.
Die Finanzierung der Sandsackfüllmaschinen kann aufgrund des Abschlusses des Deichbaus in der Stadt Bleckede in 2013 aus den der Sparte „Deichbau“ zugewiesenen Mitteln aus dem laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 30.000 EUR erfolgen.
