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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Konsolidierte Gesamtabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Für das Jahr 2012 hat der Landkreis Lüneburg seinen ersten konsolidierten Gesamtabschluss nach

§ 128 Abs. 4 bis 6 NKomVG erstellt.

 

Ziel ist es, die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Landkreises vollständig abzubilden. Für diesen Gesamtüberblick sind zusätzlich zum Jahresabschluss des Landkreises auch die Jahresabschlüsse der Beteiligungen des Landkreises (Eigenbetriebe, Aktiengesellschaften, GmbHs, etc.) zu berücksichtigen.

 

Hierfür wurden die Einzelabschlüsse der Kernverwaltung und der wesentlichen Beteiligungen zusammengefasst, d.h. konsolidiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Von den dreizehn Beteiligungen waren insgesamt sechs Beteiligungen zu konsolidieren:

 

 

Bild1

 

Beteiligungen, an denen der Landkreis weniger als 20 % Anteile hält, wurden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend mit ihrem Bilanzwert aus dem Einzelabschluss des Landkreises übernommen.

 

Der vorliegende Gesamtabschluss setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

 

a)      Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung (§ 128 Abs. 6 S. 1 NKomVG)

b)      Konsolidierte Gesamtbilanz (§ 128 Abs. 6 S. 1  NKomVG)

c)      Konsolidierte Anlagen:                             - Anlagenübersicht (§ 128 Abs. 6 S. 2 NKomVG)

- Forderungsübersicht (§ 128 Abs. 6 S. 2 NKomVG)

- Schuldenübersicht (§ 128 Abs. 6 S. 2 NKomVG)

d)      Konsolidierungsbericht (§ 128 Abs. 6 S. 2 NKomVG i.V.m. § 58 GemHKVO)

 

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung:

 

 

Gesamt

LK Lüneburg

Ordentliches Ergebnis

5.501.753,41

4.889.179,30

Außerordentliches Gesamtergebnis

71.774.283,88

71.758.018,77

Gesamtergebnis

77.276.037,29

76.647.198,07

 

Die Gesamtergebnisrechnung wird überwiegend durch den Einzelabschluss des Landkreises geprägt. Auch zukünftig sind hier keine wesentlichen Abweichungen zu erwarten.

 

Die Differenz zwischen Einzel- und Gesamtabschluss ist u.a. auf den Jahresüberschuss des SBU zurückzuführen.

 

Konsolidierte Gesamtbilanz:

 

 

Gesamt

LK Lüneburg

Bilanzsumme

389.231.179,84

359.794.858,55

Nettoposition

(Eigenkapital)

127.657.951,60

Anteil: 32,80 %

99.294.168,96

Anteil: 27,59 %

Sachvermögen

242.640.864,26

140.947.326,95

Finanzvermögen

87.656.237,68

160.130.694,20

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Einzelabschluss nicht wesentlich verändert. Der Anteil der Nettoposition ist in der Gesamtbilanz höher als im Einzelabschluss. Dies zeigt, dass der Landkreis keine Bilanzrisiken in seinen Beteiligungen „versteckt“ hat. Die Vermögensstruktur ist im Gegensatz zum Einzelabschluss verändert. Das Sachvermögen prägt die Gesamtbilanz. Dies liegt an dem berücksichtigten Straßenvermögen des SBU und an dem im Gegenzug entfallenden Beteiligungsbuchwert des SBU aus dem Einzelabschluss des Landkreises.

 

Die einzelnen Ergebnis- und Bilanzpositionen werden im beiliegenden Konsolidierungsbericht detailliert erläutert.

 

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 am 18.07.2014 festgestellt.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2012 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen oder Prüfungshinweise, zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.

 

Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie einer Entlastung des Landrates hierfür entgegenstehen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2014 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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15.12.2014 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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