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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verlängerung des Zuwendungsbescheides des Landkreises Lüneburg vom 15.02.2012 an die Stiftung Universität Lüneburg wird dahingehend zugestimmt, die Frist gem. Ziff. 2.1 für die Fertigstellung des Zentralgebäudes auf den 31.01.2017 sowie die Frist gem. Ziff. 2.2 für die Erstellung einer Nutzungs- und Mietordnung auf den 31.12.2015 zu verschieben.

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Bescheid vom 15.02.2012 wurde der Stiftung Universität Lüneburg (im folgenden Stiftung genannt) eine Zuwendung in Höhe von zwei Mio. Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Zwecke der Errichtung des Zentralgebäudes gewährt. Der Zuschuss sollte in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt werden:

 

Im Jahr 2012 0,8 Mio. Euro

Im Jahr 2013 0,6 Mio. Euro

Im Jahr 2014 0,6 Mio. Euro

 

Bis zum heutigen Tag ist kein Mittelabruf seitens der Stiftung erfolgt. Die Zuschussteilbeträge, die für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehen waren, sind als Haushaltsrest übertragen worden. Diese Möglichkeit wurde der Stiftung im Zuwendungsbescheid für den Fall eingeräumt, dass Teilbeträge nicht im jeweiligen Haushaltsjahr abgerufen werden können.

 

Der Zuwendungsbescheid enthält unter Ziff. 2.1 folgende Nebenbestimmung:

 

„Die Rechtswirkungen dieses Zuwendungsbescheides entfallen, sofern die Zuwendungsempfängerin nicht spätestens zum 31.07.2012 mit der Errichtung des Zentralgebäudes auf dem Campus Scharnhorststraße 1 begonnen hat, es sei denn, sie wird durch eine gerichtliche Entscheidung gehindert und spätestens bis Ende 2014 fertig gestellt hat (§ 49a Abs. 1 VwVfG).“

 

Mit der Errichtung des Zentralgebäudes wurde fristgerecht begonnen, allerdings wird das Gebäude bekanntlich nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt sein.

Der Termin für das Richtfest ist für den 19. Januar 2015 festgesetzt. Neben der Zeitplanänderung haben sich auch die Baukosten des Vorhabens erhöht.

 

Die Stiftung hat daher mit Schreiben an den Landkreis Lüneburg vom 27. November 2014 beantragt

 

I. Verlängerung des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums des Vorhabens Bau eines Zentralgebäudes bis zum 31.01.2017 (Ziffern 2.1 und 2.2 der Zuwendungsbescheide von Hansestadt und Landkreis Lüneburg) und ebenso die abzuschließende Mietordnung um 2 Jahre auf den 31.12.2015 zu verschieben.

 

und des Weiteren

 

II. eine zuwendungsneutrale Erhöhung der Baukosten angezeigt, verbunden mit der Bitte, die Jahrestranchen in die Jahre 2014 und 2015 zu verschieben.

 

Die Gründe für diesen Antrag sind in dem Schreiben vom 27. November 2014 ausführlich dargestellt worden. Sie sind nachvollziehbar. Der Antrag der Stiftung kann im Büro von Frau Kreisrätin Scherf eingesehen werden.

 

Eine Entscheidung über den Antrag der Stiftung ist nunmehr geboten, da ansonsten aufgrund der Ziff. 2.1 des Zuwendungsbescheides vom 15.02.2012 der Zuschuss des Landkreises Lüneburg entfallen würde.

 

Da das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in seiner Haushaltsvorlage erklärt hat, dass nach den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine Umplanung des Bauvorhabens unwirtschaftlich wäre und die Finanzierung nach den vorgelegten Unterlagen und Prüfungen gegenwärtig als gesichert angesehen wird und eine Erhöhung des Zuschusses des Landkreises Lüneburg nicht Gegenstand der neuen Gesamtfinanzierung ist, wird empfohlen, dem Antrag der Stiftung vom 27. November 2014 stattzugeben.

 

Ein Beschluss über die Verschiebung der Jahrestranchen in die Jahre 2014 und 2015 ist nicht erforderlich, da die Bereitstellung der Mittel bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen durch die gebildeten und noch zu bildenden Haushaltsreste gesichert ist.

 

 

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15.12.2014 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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