Beschlussvorlage - 2014/367
Grunddaten
- Betreff:
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Regionales Raumordnungsprogramm 2003 - 2. Änderung "Vorranggebiete für Windenergienutzung" - 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Scherf, Monika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
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Beratung
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12.01.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß Beschluss des Ausschusses vom 15.01.2014 hatte die Verwaltung die erneute förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchgeführt. Hierzu wurden
Von öffentlichen Institutionen einschließlich Verbänden gingen 52, von Privaten 288 Stellungnahmen ein. (Hinweis: Die Anzahl der dahinter stehenden Stellungnehmer entspricht, auf Grund der Abgabe von Stellungnahmen durch Bürgerinitiativen, einem vielfachen davon.)
Das Gros der Stellungnahmen bezog sich auf die Standorte
Im Rahmen der 2. Offenlage wurde zum Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen, westlich der Ortslage Oerzen, vorgebracht, dass in Zusammenhang mit den bestehenden Altanlagen der Umgebung sich über das Gebiet Embsen bis hin zur Vorrangfläche Windenergie Melbeck ein Riegel über 11 km ergäbe.
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Die Verwaltung räumt in ihrer Abwägung ein, dass das Vorranggebiet selbst von der Flächenausdehnung mit 4,8 km recht lang ist. Zwar kann von einer unzulässigen Konzentration und einer unzulässigen Zusammenfassung der drei Teilgebiete - bezogen auf das im Entwurf festgelegte Gebiet allein - nicht gesprochen werden. Auch bezieht sich grundsätzlich das Abstandskriterium "mind. 3 km zwischen zwei Vorranggebieten" auf im Zuge dieser Planung festgelegte Gebiete. Allerdings ist bei diesem Vorranggebiet zu berücksichtigen, dass in ca. 2,3 km Entfernung von der östlichen Begrenzung des geplanten Vorranggebietes ein Windpark (Embsen westlich des ADAC-Fahrsicherheitszentrums) mit 4 Anlagen und ca. 1,2 km östlich davon entfernt auf dem Gebiet der Gemeinde Melbeck weitere 4 Anlagen in Betrieb sind. Der Bereich Windpark Embsen erfüllt zwar nicht mehr die Bedingungen der aktuellen Planung für die Festlegung eines Vorranggebietes, ein Repowering ist also dort nicht möglich. Die WEA werden aber mindestens noch 10 bis 15 Jahre dort bestehen bleiben. Ähnliches gilt für die Anlagen im Bereich Melbeck. Hier besitzen 3 Anlagen lediglich Bestandsschutz ohne Repowering-Möglichkeit und auch diese Anlagen werden mindestens 10 - 15 Jahre weiter bestehen, eine Anlage könnte sogar nach deren Abgängigkeit neu errichtet werden, da sie innerhalb des Vorranggebietes Melbeck liegt.
Die Situation ist insofern hinsichtlich der Häufung bestehender Anlagen in Kombination mit neu zu errichtenden Anlagen ähnlich zu bewerten wie diejenige im Raum Dahlenburg. Im Raum Dahlenburg ist deshalb auf die Festlegung eines ansonsten nach den Kriterien möglichen Vorranggebietes (Horndorf/Mücklingen) verzichtet worden (s. Anlage 3, Begründung).
Die Verwaltung schlägt daher vor, die östliche Teilfläche so zu verkürzen, dass zwischen dieser und dem Windpark Embsen ein Abstand von 3 km eingehalten wird (s. Anlage 1). Dadurch verringert sich die Gesamtgröße des Vorranggebietes Oerzen/Südergellersen/Wetzen um 29 ha auf nunmehr 107 ha und führt zu einer kleinen Veränderung der Gebietskulisse gegenüber der 2. Offenlage (s. Anlage 2).
Die Ausführungen machen deutlich, dass sich das Planungskonzept nach Lage und Umfang der Vorranggebiete zeichnerisch sowie auch in der beschreibenden Darstellung im Teilbereich Oerzen verändert. Dies löst Betroffenheiten aus, so dass eine nochmalige eingeschränkte Beteiligung der davon Betroffenen erforderlich ist. Dies ergibt sich aus § 3 Abs.6 NROG, der dies entsprechend so bestimmt, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese Voraussetzung ist hier zweifellos gegeben. Nach der genannten Vorschrift kann zudem bestimmt werden, dass
- eine Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen abgegeben,
- die Beteiligung auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschränkt und
- die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme für die erneute Beteiligung angemessen verkürzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, im Interesse der Planungsökonomie davon Gebrauch zu machen und dabei die Frist auf zwei Wochen zu verkürzen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Kreis der Beteiligten auf die Samtgemeinde Ilmenau, die Gemeinde Embsen, die betroffenen Grundstückseigentümer, den betroffenen Investor und die Landwirtschaftskammer zu beschränken und dabei nur Stellungnahmen bezogen auf die Teilfläche Oerzen zuzulassen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Gemeinde und Samtgemeinde sind im Anschluss daran – so die gesetzliche Regelung des NROG – erneut mit diesen zu erörtern.
Die Planung der weiteren Verfahrensschritte ist wie folgt
Auswertung des Erörterungstermins zur 2. Offenlegung | Januar 2015 |
Überarbeitung der Festsetzungen/Begründung/Umweltbericht | Januar – März 2015 |
3. eingeschränkte Beteiligung | 4./5. KW |
Auswertung/Abwägung Stellungnahmen zur 3. eingeschränkten Beteiligung | 06. – 09. KW |
erneute Erörterung zur 3. eingeschränkten Beteiligung | 10. KW |
Ausschuss Beratung und Empfehlung Satzungsbeschluss | 24.03.15 |
evtl. Änderungswünsche Ausschuss einarbeiten; Begründung überarbeiten | 14. KW – 18. KW |
Beratung Kreisausschuss (?) | 19.-30. KW |
30. KW 20.07.15 | Satzungsbeschluss Kreistag |
Vorlage zur Genehmigung beim Ministerium, Amt für regionale Landesentwicklung | ab 30. KW |
Genehmigung | ab Herbst 2015 |
Bei den genannten Daten kann es sich erfahrungsgemäß nur um ungefähre Angaben unter Vorbehalt handeln. Letztlich wird der Zeitplan von Anzahl, Umfang und Komplexität der während der 3. eingeschränkten Beteiligung eingehenden Stellungnahmen abhängen.
Hinweis:
Um die Lesbarkeit zu erleichtern sind in Anlage 3 (Begründung) die erforderlichen Änderungen grau hinterlegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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975,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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927 kB
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3
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(wie Dokument)
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828,4 kB
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