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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den überarbeiteten Entwurf zur 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die 3. eingeschränkte Beteiligung zur Teilfläche Oerzen nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zur Teilfläche Oerzen abgegeben werden können. Die Frist für die eingeschränkte 3. Beteiligung und für die Abgabe der Stellungnahmen der nach § 3 Abs.6 NROG zu Beteiligenden (Samtgemeinde Ilmenau, Gemeinde Embsen, Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstückseigentümer, Investor, Landwirtschaftskammer) wird angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß Beschluss des Ausschusses vom 15.01.2014 hatte die Verwaltung die erneute förmliche Beteiligung nach § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 6 NROG durchgeführt. Hierzu wurden

 

  • die Träger öffentlicher Belange, die Kommunen des Landkreises Lüneburg sowie die von den Vorranggebieten betroffenen Kommunen der Landkreise Harburg und Uelzen, die benachbarten Träger der Regionalplanung, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die anerkannten Verbände beteiligt und ihnen mit Schreiben vom 24.03.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme bis 09.05.2014 gegeben;
  • die Öffentlichkeit nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung vom 13.03.2014 beteiligt.
  • Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung hat die Verwaltung die Öffentlichkeit über die Medien des Landkreises Lüneburg sowie der betroffenen Nachbarlandkreise informiert. Die Entwurfsunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht lagen vom 31.03.2014 bis einschließlich 09.05.2014 in der Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung sowie zusätzlich in den Samt-/Einheitsgemeindeverwaltungen Amelinghausen, Bardowick, Bleckede, Dahlenburg, Gellersen, Ilmenau, Ostheide, Scharnebeck sowie der Hansestadt Lüneburg im selben Zeitraum öffentlich aus.
  • Die Unterlagen wurden darüber hinaus auch auf der Internetseite des Landkreises bereitgestellt.
  • Stellungnahmen konnten über diesen Zeitraum hinaus noch bis zum 25.05.2014 abgegeben werden.

 

Von öffentlichen Institutionen einschließlich Verbänden gingen 52, von Privaten 288 Stellungnahmen ein. (Hinweis: Die Anzahl der dahinter stehenden Stellungnehmer entspricht, auf Grund der Abgabe von Stellungnahmen durch Bürgerinitiativen, einem vielfachen davon.)

 

Das Gros der Stellungnahmen bezog sich auf die Standorte

 

  • Wetzen/Oerzen/Südergellersen (927 Datensätze (DS)),
  • Bardowick (440 DS),
  • Wendhausen (231 DS),
  • Köstorf (75 DS) sowie
  • Thomasburg (42 DS).

 

 

Im Rahmen der 2. Offenlage wurde zum Vorranggebiet Wetzen/Südergellersen/Oerzen, westlich der Ortslage Oerzen, vorgebracht, dass in Zusammenhang mit den bestehenden Altanlagen der Umgebung sich über das Gebiet Embsen bis hin zur Vorrangfläche Windenergie Melbeck ein Riegel über 11 km ergäbe.

 

 

Die Verwaltung räumt in ihrer Abwägung ein, dass das Vorranggebiet selbst von der Flächenausdehnung mit 4,8 km recht lang ist. Zwar kann von einer unzulässigen Konzentration und einer unzulässigen Zusammenfassung der drei Teilgebiete - bezogen auf das im Entwurf festgelegte Gebiet allein - nicht gesprochen werden. Auch bezieht sich grundsätzlich das Abstandskriterium "mind. 3 km zwischen zwei Vorranggebieten" auf im Zuge dieser Planung festgelegte Gebiete. Allerdings ist bei diesem Vorranggebiet zu berücksichtigen, dass in ca. 2,3 km Entfernung von der östlichen Begrenzung des geplanten Vorranggebietes ein Windpark (Embsen westlich des ADAC-Fahrsicherheitszentrums) mit 4 Anlagen und ca. 1,2 km östlich davon entfernt auf dem Gebiet der Gemeinde Melbeck weitere 4 Anlagen in Betrieb sind. Der Bereich Windpark Embsen erfüllt zwar nicht mehr die Bedingungen der aktuellen Planung für die Festlegung eines Vorranggebietes, ein Repowering ist also dort nicht möglich. Die WEA werden aber mindestens noch 10 bis 15 Jahre dort bestehen bleiben. Ähnliches gilt für die Anlagen im Bereich Melbeck. Hier besitzen 3 Anlagen lediglich Bestandsschutz ohne Repowering-Möglichkeit und auch diese Anlagen werden mindestens 10 - 15 Jahre weiter bestehen, eine Anlage könnte sogar nach deren Abgängigkeit neu errichtet werden, da sie innerhalb des Vorranggebietes Melbeck liegt.

Die Situation ist insofern hinsichtlich der Häufung bestehender Anlagen in Kombination mit neu zu errichtenden Anlagen ähnlich zu bewerten wie diejenige im Raum Dahlenburg. Im Raum Dahlenburg ist deshalb auf die Festlegung eines ansonsten nach den Kriterien möglichen Vorranggebietes (Horndorf/Mücklingen) verzichtet worden (s. Anlage 3, Begründung).

Die Verwaltung schlägt daher vor, die östliche Teilfläche so zu verkürzen, dass zwischen dieser und dem Windpark Embsen ein Abstand von 3 km eingehalten wird (s. Anlage 1). Dadurch verringert sich die Gesamtgröße des Vorranggebietes Oerzen/Südergellersen/Wetzen um 29 ha auf nunmehr 107 ha und führt zu einer kleinen Veränderung der Gebietskulisse gegenüber der 2. Offenlage (s. Anlage 2).

 

Die Ausführungen machen deutlich, dass sich das Planungskonzept nach Lage und Umfang der Vorranggebiete zeichnerisch sowie auch in der beschreibenden Darstellung im Teilbereich Oerzen verändert. Dies löst Betroffenheiten aus, so dass eine nochmalige eingeschränkte Beteiligung der davon Betroffenen erforderlich ist. Dies ergibt sich aus § 3 Abs.6 NROG, der dies entsprechend so bestimmt, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese Voraussetzung ist hier zweifellos gegeben. Nach der genannten Vorschrift kann zudem bestimmt werden, dass

 

  • eine Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen abgegeben,
  • die Beteiligung auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschränkt und
  • die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme für die erneute Beteiligung angemessen verkürzt werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Interesse der Planungsökonomie davon Gebrauch zu machen und dabei die Frist auf zwei Wochen zu verkürzen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Kreis der Beteiligten auf die Samtgemeinde Ilmenau, die Gemeinde Embsen, die betroffenen Grundstückseigentümer, den betroffenen Investor und die Landwirtschaftskammer zu beschränken und dabei nur Stellungnahmen bezogen auf die Teilfläche Oerzen zuzulassen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Gemeinde und Samtgemeinde sind im Anschluss daran – so die gesetzliche Regelung des NROG – erneut mit diesen zu erörtern.

 

Die Planung der weiteren Verfahrensschritte ist wie folgt

 

Auswertung des Erörterungstermins zur 2. Offenlegung

Januar 2015

Überarbeitung der Festsetzungen/Begründung/Umweltbericht

Januar – März 2015

3. eingeschränkte Beteiligung

4./5. KW

Auswertung/Abwägung Stellungnahmen zur 3. eingeschränkten Beteiligung

06. – 09. KW

erneute Erörterung zur 3. eingeschränkten Beteiligung

10. KW

Ausschuss

Beratung und Empfehlung Satzungsbeschluss

24.03.15

evtl. Änderungswünsche Ausschuss einarbeiten; Begründung überarbeiten

14. KW – 18. KW

Beratung Kreisausschuss (?)

19.-30. KW

30. KW 20.07.15

Satzungsbeschluss Kreistag

Vorlage zur Genehmigung beim Ministerium, Amt für regionale Landesentwicklung

ab 30. KW

Genehmigung

ab Herbst 2015

 

Bei den genannten Daten kann es sich erfahrungsgemäß nur um ungefähre Angaben unter Vorbehalt handeln. Letztlich wird der Zeitplan von Anzahl, Umfang und Komplexität der während der 3. eingeschränkten Beteiligung eingehenden Stellungnahmen abhängen.

 

Hinweis:

Um die Lesbarkeit zu erleichtern sind in Anlage 3 (Begründung) die erforderlichen Änderungen grau hinterlegt.

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12.01.2015 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - ungeändert beschlossen

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