Beschlussvorlage - 2015/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschulsozialarbeit
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.01.2015
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg fördert die Grundschulsozialarbeit im Rahmen der bereits bestehenden Verträge bis zum 31. Dezember 2015. Er wird die entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit den Sozialraumträgern fortschreiben.
Der Landkreis Lüneburg nimmt Gespräche mit den Grundschulträgern im Landkreis Lüneburg über eine mögliche Fortführung der Grundschulsozialarbeit im Jahr 2016 auf.
Sachverhalt
Sachlage:
Es wird auf die Vorlage Nr. 2014/191 verwiesen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Schulausschuss haben sich im Jahr 2014 eingehend mit der Situation der Grundschulsozialarbeit befasst. Diese fachliche Diskussion ist Grundlage für die Entscheidung des Kreistags, im Rahmen der Haushaltsplanung die Fort- und Weiterführung der Grundschulsozialarbeit mit zusätzlichen Mitteln auch über den Zeitpunkt des Auslaufens der Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bis zum Ende des Jahres 2015 zu finanzieren.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zu beschließen, die jeweiligen Verträge mit den Sozialraumträgern über die Durchführung der Grundschulsozialarbeit bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern.
Ob und inwieweit das Land Niedersachsen ab 2016 in die Grundschulsozialarbeit ggf. eigenständig einsteigt oder aber, was durchaus bisherige Verlautbarungen des Landes auch vermuten lassen, keine Kompensation der nunmehr den Kommunen fehlenden Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vornimmt, bleibt abzuwarten.
Ungeachtet dieser noch offenen Situation schlägt die Verwaltung weiterhin vor, bereits jetzt Kontakt zu den Grundschulträgern aufzunehmen, um mit diesen Überlegungen für eine Fortführung der Grundschulsozialarbeit – vorausgesetzt, das Land übernimmt diese Aufgabe nicht – aus kommunaler Hand anzustellen.
