Beschlussvorlage - 2014/370
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen vom 4. Juni 2007 in der Fassung vom 1.1.2012 zum 31.12.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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04.02.2015
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen vom 4. Juni 2007 in der Fassung vom 1.1.2012 wird rückwirkend zum 31.12.2014 eingestellt. Der zusätzlich allen Ganztagsschulen gewährte Pauschalzuschuss in Höhe von 1.500 € jährlich wird weiterhin gewährt. Diese Gewährung steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Sachlage:
Da die Versorgung mit zusätzlichen Lehrerstunden für die offene Ganztagsschule in der Vergangenheit als nicht ausreichend betrachtet wurde, hat der Landkreis Lüneburg als Schulträger der kreiseigenen Schulen durch eine freiwillige finanzielle Förderung einen Anreiz geschaffen um ein Ganztagsangebot vorzuhalten.
Hierfür wurden jährlich 30.000 € zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt waren alle Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen sowie Oberschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg.
Mit Wirkung vom 1.8.2014 hat das Kultusministerium den neuen Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in Kraft gesetzt. Hiernach wird die Ausstattung des Landes für die rund 1.200 ab 2004 genehmigten offenen Ganztagsschulen von derzeit durchschnittlich ca. 25 % auf voraussichtlich ca. 75 % angehoben. Durch diese zusätzlichen Ressourcen ist es möglich geworden, künftig verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Weiterhin können Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander verzahnt werden. Kooperationen mit externen Partnern bleiben weiterhin möglich.
Aufgrund dieser besseren finanziellen und personellen Ressourcenausstattung durch das Land ist die freiwillige Förderung der Ganztagsschulen nicht mehr notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,6 kB
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