Beschlussvorlage (SBU) - 2015/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2016 (ohne Finanzhilfen VVG)(im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.02.2015)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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10.02.2015
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Sachverhalt
Sachlage:
Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen bzw. auch Brückenneubau ergänzt worden ist.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
- Substanzerhalt
- Unfallgefährdung und
- Verkehrsbelastung
festgelegt.
Anmerkungen:
- Der 1. Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Vögelsen im Zuge der K 21 (lfd. Nr. 01) kann evtl. noch im Jahr 2015 realisiert werden.
- Die Sanierung der K 38, Ventschau – L 231(lfd. Nr. 03) ist vor die Sanierung der K 35, Ellringen – Breetze (lfd. Nr. 04) geschoben worden, da im Vorjahr bereits umfangreiche Aufschulterungen an der K 35 zur Behebung der gravierendsten Schäden durchgeführt worden sind.
- Neu mit aufgenommen worden und aufgrund der hohen Verkehrsbelastung bereits an lfd. Nr. 05 gesetzt, ist die Sanierung der K 46 Wittorf – Rottorf.
- Neu mit aufgenommen worden sind die lfd. Nrn. 08 bis 14. Für die unter lfd. Nrn. 11 bis 14 aufgeführten Ortsdurchfahrten wird geprüft, ob diese förderfähig nach den Finanzhilfen VVG sind. Dem entsprechend würde dann eine Aufnahme ins MJP erfolgen.
Sachlage im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.02.2015 (inkl. aktualisierter Anlage):
Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen bzw. auch Brückenneubau ergänzt worden ist.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
- Substanzerhalt
- Unfallgefährdung und
- Verkehrsbelastung
festgelegt.
Anmerkungen:
- Der 1. Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Vögelsen im Zuge der K 21 (lfd. Nr. 01) kann evtl. noch im Jahr 2015 realisiert werden.
- Die Sanierung der K 38, Ventschau – L 231(lfd. Nr. 03) ist vor die Sanierung der K 35, Ellringen – Breetze (lfd. Nr. 04) geschoben worden, da im Vorjahr bereits umfangreiche Aufschulterungen an der K 35 zur Behebung der gravierendsten Schäden durchgeführt worden sind.
- Neu mit aufgenommen worden und aufgrund der hohen Verkehrsbelastung bereits an lfd. Nr. 05 gesetzt, ist die Sanierung der K 46 Wittorf – Rottorf.
- Neu mit aufgenommen worden sind die Nrn. 09 bis 15. Für die unter lfd. Nrn. 12 bis 15 aufgeführten Ortsdurchfahrten wird geprüft, ob diese förderfähig nach den Finanzhilfen VVG sind. Dem entsprechend würde dann eine Aufnahme in das MJP erfolgen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,8 kB
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