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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf einer Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Aufgabenträgerschaft im Stadtverkehr Lüneburg wird zugestimmt.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 23.03.2015:

Dem Entwurf einer Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Aufgabenträgerschaft im Stadtverkehr Lüneburg wird in der Fassung vom 21.03.2015 zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Vertrag vom 17.09.2013 hat der Landkreis Lüneburg von der Hansestadt Lüneburg die Aufgabenträgerschaft im ÖPNV zurück übernommen. Auf die Vorlage 2013/114 wird verwiesen.

 

Die Regelung hat sich in der Praxis gut bewährt. Im letzten Jahr hat sich jedoch gezeigt, dass der Aufwand in der Bearbeitung von Angelegenheiten, die inhaltlich der Aufgabenträgerschaft zuzuordnen sind, bei der Hansestadt immer noch in fast unveränderter Form verblieben ist. Dies liegt an der Regelung, dass der Landkreis sich grundsätzlich aus Fragen, die auf den Stadtverkehr Lüneburg begrenzt sind, heraushält. Tatsächlich handelt es sich um lokale Angelegenheiten, die in den ortsnahen Gremien besser aufgehoben sind. Dies gilt schließlich auch für die Gemeinden, die mit zum Stadtverkehr, aber nicht zur Stadt Lüneburg gehören. Hier ist die Stadtverwaltung Lüneburg nach wie vor sachbearbeitend eingebunden.

 

Der damit verbundene Aufwand geht zu Lasten der Hansestadt. Der Landkreis hat sein Personal unverändert gelassen. Um zu einem gerechten Ausgleich zu kommen, soll eine pauschale Ausgleichszahlung von 70.000 € im Jahr vereinbart werden.

 

Aktualisierte Sachlage vom 23.03.2015:

Mit dem Auslaufen des Verkehrsvertrages mit der KVG/VOG zu Ende 2019 und der Neuregelung des Busverkehrs für die Zeit danach wird eine Veränderung des Öffentlichen Personenverkehrs verbunden sein. Auch der Vertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg zur Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft sieht eine Anpassung des Verhältnisses für diese Zeit vor. Deshalb ist es konsequent auch, die Ergänzungsvereinbarung entsprechend zu befristen. Der Vereinbarung wurden am Ende des Textes zwei Sätze angefügt.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.02.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - vertagt

Erweitern

21.04.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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