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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Bleckede wird aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2015 ein Kreiszuschuss in Höhe von 27.000 EUR für die Herstellung eines Deichverteidigungsweges gewährt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Auf die Vorlage 2015/097 zur Verteilung der diesjährigen Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds wird verwiesen.

Die Stadt Bleckede hat  mit Datum vom 10.04.2015 einen Antrag (siehe Anlage) an den Landkreis gesandt, mit der Bitte, dieses für den Hochwasserschutz äußerst wichtige Vorhaben mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 27.000 EUR zu fördern.

Laut Kostenschätzung der Stadt Bleckede liegen die Kosten für die Herstellung einer Betonspur bei ca. 169.000 EUR. Die NBank hat festgestellt, dass von dort ein Zuschuss in Höhe von 115.000 EUR gewährt würde, so dass die Stadt Bleckede einen Eigenanteil in Höhe von 57.000 EUR zu übernehmen hätte. Die Stadt Bleckede bittet insofern um eine hälftige Beteiligung an diesem Betrag.

 

Es ist zunächst festzustellen, dass dieser Förderantrag sowohl nach dem festgelegten Fristende – dies war der 15.03.2015 – als auch nach der Sitzung des Gremiums aus Vertretern des Landkreises sowie der Gemeinden zur Vorbereitung der diesjährigen Mittelvergabe am 08.04.2015 eingereicht wurde und damit grundsätzlich nicht förderfähig wäre.

 

Andererseits liegen folgende Gründe für eine Gewährung dieses Antrages vor:

  1. Der Stadt Bleckede wurde erst am 09.04.2015  - also nach der Einreichungsfrist und nach der o.g. Sitzung der eingesetzten Kommission - durch einen Vertreter der NBank mitgeteilt, dass die bereits seit der letzten Hochwasserkatastrophe geplante Herstellung einer Betonspurbahn auf der Deichzuwegung in Neu Bleckede nun doch förderfähig ist und noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnte. Insofern hatte die Stadt Bleckede nicht die Möglichkeit, diesen Antrag fristgerecht vorzulegen.

 

  1. Das von der Antragstellung betroffene Projekt ist für einen effektiven Hochwasserschutz im Nachgang zu der letzten Hochwasserkatastrophe in 2013 als besonders vordringliche Maßnahme eingestuft worden. Die Herstellung einer Betonspurbahn an der vorgesehenen Stelle würde einen LKW-Ringverkehr und damit die schnelle Zulieferung von Sand etc. im Falle einer zukünftigen Hochwassersituation ermöglichen. Diese Maßnahme ist nicht nur für den Hochwasserschutz des Ortsteiles Bleckede – Wendischthun sondern auch für die umliegenden Bereiche der Gemeinde Amt Neuhaus von großer Bedeutung. Insofern besteht auch aus Sicht des Landkreises ein erhebliches Interesse an der kurzfristigen Umsetzung dieser Maßnahme.

 

  1. Nach der bisherigen Mittelverteilung ist noch ein Restbetrag in Höhe von 43.000 EUR vorhanden. Der von der Stadt Bleckede beantragte Zuschuss in Höhe von 27.000 EUR könnte insofern hieraus geleistet werden.

 

Die Gewährung der Kreiszuschusses wird aus diesen Gründen von der Verwaltung in vollem Umfang unterstützt.

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Anlagen

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21.04.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - ungeändert beschlossen

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