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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Handlungsfeld ein Produktziel für den Haushalt 2016 vorzulegen.. Die Geschäftsordnung des Kreistages 2016-2021 soll bereits den Anforderungen des Antrages entsprechen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage 2013/260. Der Antrag ist vom Kreistag am 4.11.2013 an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen worden. Auf Empfehlung dieses Ausschusses hat der Kreisausschuss am 17.02.2014 dem Antrag zugestimmt und folgenden Beschluss gefasst:

„Nachdem die Verwaltung zu den jeweiligen Handlungsfeldern des Antrages Ergebnisse erarbeitet hat, erfolgt ohne vorherige Beteiligung des Kreistages eine Behandlung im Bauausschuss (bauliche, räumliche, infrastrukturelle Hindernisse) und im AFP (kommunikative Hindernisse, Internetangebot, Publikationen, Informationsmaterial sowie Geschäftsordnung.“

 

Ziel des Antrages ist es, die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Lüneburg umzusetzen. Die Kreisverwaltung soll ihre Anstrengungen zu einer „Verwaltung für alle“ verstärken. Es sollen bauliche, räumliche und infrastrukturelle sowie kommunikative Hindernisse, sensorische Barrieren sowie „Barrieren im Kopf“ und auf der Wissensebene abgebaut werden. Dafür müssen Mitarbeiter sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Auch die Mitglieder des Kreistages bemühen sich, Hindernisse und Barrieren abzubauen und beispielsweise Anträge in einfacher und verständlicher Sprache zu verfassen.

 

Der Antrag verweist auf eine Studie „Inklusionsorientierte Verwaltung“ der Uni Siegen.

 

Inhaltlich sind zwei Organisationsbereiche der Verwaltung betroffen. Der Servicebereich ist zuständig für  bauliche, räumliche und infrastrukturelle Hindernisse. Auf die Sitzungsvorlage 2015/084 wird verwiesen. Sie wird im Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen behandelt. 

 

Die Vorlage für den AFP umfasst das Themenfeld „Leichte Sprache“, Abbau von kommunikativen Hindernissen einschließlich barrierearmer Internetauftritt. Die Zuständigkeit liegt im Büro Landrat.

 

Barrierearmer Internetauftritt:

Barrierearmes Internet (Benutzbarkeit, Bedienerfreundlichkeit und Zugänglichkeit) sind feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen. Der Landkreis Lüneburg unternimmt erhebliche Anstrengungen, um allen Menschen eine barrierearme Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Diese Anstrengungen wurden bei der Neugestaltung des Internetauftritts, der Ende 2014 freigeschaltet wurde, weiter fortgesetzt und stellen eine Daueraufgabe dar. Auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz wird verwiesen, ebenso auf die auf EU-Ebene geführte Diskussion zum barrierefreien Zugang zu Webseiten öffentlicher Stellen. 

 

Leichte Sprache, Beseitigung von kommunikativen Hindernissen

Kreistag: verständliche Anträge, keine diskriminierenden Texte in der Geschäftsordnung:

Am 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Kraft getreten. Nach § 6 NBGG hat ein Mensch mit Hör- oder Sprachbehinderung das Recht, mit öffentlichen Stellen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Kosten für  Kommunikationshilfen zu tragen. Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt der Landkreis Lüneburg seit 2008 für den gesamten Bereich der Verwaltung nach.

 

Im Rahmen eines Projektes sind alle Organisationseinheiten außerdem aufgefordert, sich bei der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich und mündlich in verständlicher Form auszudrücken. Seminare sind in das interne Fortbildungsprogramm aufgenommen worden. Die Zuständigkeit für dieses Projekt liegt  ebenfalls im Büro Landrat.

 

Die „Verständliche Verwaltungssprache“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch gilt auch für diesen Themenbereich, dass es sich um eine Daueraufgabe handelt, um dem vollständigen Abbau von Kommunikationshindernissen gerecht zu werden. Gesetzliche Vorgaben werden von der Verwaltung erfüllt. Es muss aber mehr getan werden, um allen Menschen im Sinne des Antrages einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen und Angeboten der Kreisverwaltung zu ermöglichen. Die Arbeitshilfe der Universität Siegen macht deutlich, dass dafür ein ausreichender Zeitrahmen sowie personelle und finanzielle Ressourcen einzuplanen sind. Das gilt auch für externe Hilfestellung.

 

Ergebnis:

Mit dieser Sitzungsvorlage soll die Diskussion mit dem AFP eingeleitet werden. Das Thema kann nicht auf die Schnelle abgearbeitet werden. Es handelt sich gerade auch für den Bereich der schriftlichen und mündlichen Kommunikation um ein mehrjähriges Projekt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass für die Haushaltsaufstellung 2016 ein Produktziel mit Teilschritten erarbeitet wird. In einem ersten Schritt kann die Verwaltung beauftragt werden, für die Wahlperiode 2016-2021 eine Geschäftsordnung vorzulegen, die den Anforderungen des Antrages entspricht.

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Beschlüsse

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27.04.2015 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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