Beschlussvorlage - 2015/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung zur ehrenamtlichen Geschäftsführerin des Kriminalpräventionsrates
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Regina Martin
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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01.06.2015
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Sachverhalt
Sachlage:
Es wird vorgeschlagen, Frau Christiane Scholl, geb. 1952, in die ehrenamtliche Tätigkeit einer Geschäftsführerin des Kriminalpräventionsrates zu berufen.
Frau Scholl war bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand am 01.02.2015 Leiterin der Regionalabteilung der Landesschulbehörde Niedersachsen und stellvertretende Behördenleiterin. Sie ist Juristin und war zuvor langjährig in verschiedenen Funktionen in der damaligen Bezirksregierung Lüneburg tätig.
Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg begleiten die Arbeit des Kriminalpräventionsrates seit seiner Gründung in vielerlei Hinsicht.
Dazu gehörte auch die Sicherstellung der Geschäftsführung. Dies erfolgte im Rahmen einer so genannten geringfügig entlohnten Beschäftigung.
Nachdem diese Stelle zum 01.06.2015 zur Neubesetzung ansteht, war verwaltungsseitig die Überlegung entstanden, die Aufgaben im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit wahrnehmen zu lassen, da dies das Aufgabenprofil dieser Position besser widerspiegelt.
Im Hinblick auf die entstehenden Kosten gibt es insoweit keine Veränderung. Es ist lediglich die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg um diese ehrenamtliche Tätigkeit zu ergänzen.
Da in der Vergangenheit die Hansestadt den Geschäftsführer berufen hat, tritt nunmehr im Rahmen der Rotation der Landkreis Lüneburg als berufende Stelle auf. Mehrkosten entstehen dem Landkreis dadurch nicht, da es ohnehin eine Gesamtfinanzierung von Landkreis und Hansestadt gibt.
