Beschlussvorlage - 2015/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Herrn Olaf Pahl zum Radverkehrsbeauftragten des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2015
|
Sachverhalt
Sachlage:
Auf Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 08.06.2012 (Eingang: 11.06.2012) und Änderungsantrag vom 07.11.2012 zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrssituation von Radfahrern (im Stand der 2. Aktualisierung vom 07.11.2012) hat der Kreistag am 17.12.2012 beschlossen, für den Landkreis Lüneburg das Amt einer/eines Radverkehrsbeauftragten einzurichten. Die/der Radverkehrsbeauftragte ist dem Büro Landrat, Kreisentwicklung, zugeordnet.
Mit Beschluss des Kreistages vom 04.03.2013 ist Herr Jürgen Heisrath mit Wirkung vom 01. April 2013 für die Dauer der laufenden Wahlperiode als erster Radverkehrsbeauftragter bestellt worden. Auf die Vorlage 2013/035 wird verwiesen.
Mit Beschluss des Kreistages vom 28.07.2014 ist die Bestellung von Herrn Jürgen Heisrath zum ehrenamtlichen Radverkehrsbeauftragten mit Wirkung vom 01.08.2014 aufgehoben worden. Auf die Vorlage 2014/214 wird verwiesen.
Durch Pressemitteilung ist öffentlich um Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit geworben worden. Es haben sich sieben Bürgerinnen u. Bürger interessiert gezeigt. Mit allen wurden persönliche Gespräche geführt. Aus Sicht der Verwaltung hat sich Herr Olaf Pahl als der geeignetste Interessent erwiesen.
Herr Pahl, wohnhaft mit Familie in Lüneburg, OT Häcklingen, Beamter in Diensten der Freien und Hansestadt Hamburg, hat sich bereit erklärt, diese ehrenamtliche Aufgabe wahrzunehmen.
Gemäß § 7 (1)q der Entschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten und Ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Lüneburg vom 01. April 2014 erhält der Radverkehrsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 220 Euro.
