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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Protokollnotiz zum Finanzvertrag:

 

„Für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden in 2015 und 2016 abweichend von § 9 Abschläge nicht auf Grundlage des Vorjahresergebnisses, sondern nach gegenseitiger verwaltungsseitiger Abstimmung gezahlt. Dies soll sowohl zu niedrige als zu hohe Abschlagszahlungen verhindern.

 

Für 2015 werden Abschläge in Höhe von 5.480.000,00 € (fünf Millionen vierhundertachtzigtausend Euro) gezahlt.“

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Hansestadt Lüneburg hat sich mit Schreiben vom 27.04.2015 an den Landkreis gewandt und bittet um Erhöhung der Abschlagszahlungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2015.

 

Gemäß § 9 des Finanzvertrags werden Abschlagszahlungen (acht Mal jährlich) in den verschiedenen Abrechnungsbereichen (Jugendhilfe, Sozialhilfe, Asyl usw.) auf Grundlage des Vorjahresergebnisses geleistet. Dies ist eine praktikable Lösung, die sowohl Nachzahlungen als auch Rückzahlungen in den verschiedenen Abrechnungsbereichen auslöst. Diese halten sich allerdings immer in vertretbaren Bandbreiten.

 

Für den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz mit dem sehr stark steigenden monatlichen Aufwand der Hansestadt ist dieses Verfahren aus Sicht der Hansestadt nicht mehr vertretbar.


 

Bereits in 2014 hat die Hansestadt wegen zu niedriger Abschlagszahlungen über 1 Mio. € vorfinanziert. In 2015 befürchtet sie 2,5 Mio. € vorfinanzieren zu müssen. Aufgrund der abweichenden Regelungen mit den übrigen Kommunen erhalten diese ihren Aufwand vom Landkreis Lüneburg jeweils zeitnah erstattet. Eine Vorfinanzierung durch die Kommunen findet nicht statt.

 

Insoweit ist das Anliegen der Hansestadt nachvollziehbar. Die Protokollnotiz führt zu einer Gleichbehandlung der Hansestadt mit den übrigen Kommunen.

 

Die Veränderungen der Zahlungsmodalitäten führen dazu, dass sich die Abschlagszahlungen von 372.000,00 € auf 685.000,00 € erhöhen werden.

 

Die Liquidität des Landkreises und auch der Haushaltsausgleich 2015 werden durch diese Veränderung nicht gefährdet.

 

Bereits der Haushaltsansatz 2015 war auf 4,3 Mio. € angehoben worden. Der nun darüber hinaus gehende Betrag wird durch Minderaufwendungen bei anderen Finanzvertragsleistungen kompensiert werden können.

 

Auswirkungen auf das Jahresergebnis hat diese Vereinbarung ebenfalls nicht. Klar ist, dass der Hansestadt diese Aufwendungen in 2015 entstehen werden und zur Erstattung durch den Landkreis Lüneburg anstehen. Daher hätten ansonsten ohnehin Rückstellungen in entsprechender Höhe in 2015 gebildet werden müssen.

 

Die grundsätzliche Regelung des Lüneburg-Vertrags soll nicht geändert werden. Sinn der Protokollnotiz ist lediglich, in der Phase des starken Anstiegs der Kosten eine übergroße Vorfinanzierung durch die Hansestadt Lüneburg entbehrlich zu machen. Deshalb soll die Protokollnotiz zunächst auf zwei Jahre befristet werden. Die weitere Entwicklung ist schwer einzuschätzen. Ggf. wird die Protokollnotiz mittelfristig zu verlängern oder zu verändern sein.

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.06.2015 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

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