Beschlussvorlage - 2015/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Kreistag; Verpflichtung von Michael Gaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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03.06.2015
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistagsabgeordnete Bernhard Stilke hat sein Mandat niedergelegt. Der Sitzverlust ist in der Kreistagssitzung am 01.06.2015 festgestellt worden. Nachfolger ist Herr Michael Gaus, der am 17.05.2015 die Annahme des Mandats erklärt hat. Herr Gaus ist für die Wahrnehmung seiner Mandatstätigkeit förmlich zu verpflichten. Die Verpflichtung konnte in der Kreistagssitzung am 01.06.2015 nicht vorgenommen werden, da Herr Gaus aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Herr Gaus ist Mitglied des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten (siehe Kreistagsbeschluss vom 01.06.2015) und wird daher in der Ausschusssitzung am 03.06.2015 vom Landrat verpflichtet.
Gemäß § 60 NKomVG ist Herr Gaus förmlich zu verpflichten,
seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Mitglieder des Kreistages üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind nicht an Verpflichtungen gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder des Kreistages beschränkt wird (§ 54 Abs. 1 NKomVG).
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.
Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 54 Abs. 4 NKomVG).
Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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