Beschlussvorlage - 2015/161
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2015 - 2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.07.2015
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Verwaltung stellt mit dieser Vorlage die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2015 bis 2017 vor.
Auf Grund der neuen vertraglichen Vereinbarung des Landkreises Lüneburg mit den Gemeinden in Bezug auf das Kindertagesstättenwesen findet keine investive Förderung neuer Kindertagesstättenplätze mehr statt. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung hat insoweit ihre Funktion für den Landkreis Lüneburg als Steuerungsinstrument für die eigentliche Investitionsförderung verloren.
Gleichwohl ist der Landkreis Lüneburg gemäß § 13 Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) in Verbindung mit § 80 SGB VIII zu dieser Planung verpflichtet.
Unabhängig von der investiven Förderung des Landkreises Lüneburg haben sich die Gemeinden auch in der oben angesprochenen neuen Vereinbarung verpflichtet, den Landkreis Lüneburg bei der Erstellung der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu unterstützen.
Zurzeit wird vom Nds. Landesrechnungshof eine Prüfung der Praxis der Kindertagesstättenbedarfs-planung in über 30 Kommunen in Niedersachsen durchgeführt. Auch der Landkreis Lüneburg wurde geprüft, der Prüfbericht liegt jedoch noch nicht vor. Die Veröffentlichung ist für Ende 2015 angekündigt.
Es ist, so weit sich dies aus den Gesprächen mit den Prüfern bisher ergeben hat, nicht auszuschließen, dass sich Hinweise und Empfehlungen für eine mögliche Veränderung der Praxis der Kindertagesstättenbedarfsplanung im Landkreis Lüneburg ergeben werden.
Im Weiteren werden hier nun komprimiert die Trends und Entwicklungen der Kindertagesstättenbedarfsplanung im Landkreis Lüneburg vorgestellt.
Berechnung der Versorgungsquote für Kindergartenplätze
Auf Grund eines Anstiegs der Bevölkerungszahl in den für die Kindertagesstättenbedarfsplanung relevanten Altersgruppen steigt auch der rechnerische Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten (siehe Ziffer 1. und 2. der Kita-Bedarfsberechnung für den Landkreis Lüneburg). Diese Entwicklung gilt bei der Betrachtung des gesamten Landkreises, findet jedoch unterschiedliche Auswirkungen bei einer lokaleren Betrachtung. Die Verwaltung verweist insoweit auf die jeweiligen in der Anlage beigefügten nach Samtgemeinde geordneten lokalen Darstellungen.
Die Bestandszahlen (siehe Ziffer 3.) weisen noch einmal deutlich den bereits in den letzten Jahren zu beobachtenden Trend zu einer strukturellen Veränderung des Angebots an Kindertagesstättenplätzen auf. So steht dem Abbau von 184 Vormittagsplätzen und 20 Nachmittagsplätzen der Aufbau von 100 2/3-Plätzen und 80 Ganztagsplätzen gegenüber. Auch das Angebot an sogenannten sonstigen Angeboten ist leicht um 20 Plätze gestiegen. Im Saldo ergibt sich hieraus ein nahezu gleichbleibend stabiles Angebot von rund 3.400 Betreuungsplätzen.
Bei der Darstellung des Bedarfs (siehe Ziffer 4.) hat sich auf Grund der Vereinbarung des Jugendhilfeausschusses aus 2014 (Vorlage Nr. 2014/102) eine deutliche Veränderung ergeben, die sich auch in den Zahlen gravierend auswirkt. In den letzten Jahren wurde das Angebot an Ganztagsplätzen noch rechnerisch verdoppelt, da grundsätzlich ein Ganztagsplatz sowohl in Form eines Vormittags- als auch in Form eines Nachmittagsplatzes angeboten werden konnte. Auch richtete sich der Rechtsanspruch in Niedersachsen grundsätzlich erst einmal nur auf einen Halbtags-Vormittagsplatz.
Diese Betrachtung wurde - der tatsächlichen Nutzungspraxis angemessen - aufgegeben. Nunmehr werden alle angebotenen Plätze nur einfach gezählt. Damit ist der in der aktuellen Darstellung deutlich erhöhte rechnerisch sich ergebende Wert für fehlende Betreuungsplätze bezogen auf eine 100 %-Versorgung zu erklären. Auch die unter Ziffer 5. dargestellten Versorgungsquoten haben sich auf Grund dieser angepassten Darstellung verändert.
Zur tatsächlichen Auslastung des Angebots wird auf Punkt „Betreuungsquote“ (s.u.) und die Tabelle „Auslastung“ verwiesen.
Berechnung der Versorgungsquote für Krippen- und Tagespflegeplätzen:
Die Bevölkerungszahlen für die relevanten Jahrgänge für die Versorgung mit Krippen- und Ganztagsplätzen sind angestiegen. Hieraus ergeben sich ansteigende Bedarfszahlen.
Bisher ist der Landkreis Lüneburg bei seiner Ausbauplanung als Zielwert davon ausgegangen, 35 % der Altersgruppe bis unter drei Jahre mit einem Betreuungsangebot zu versorgen. Dieses Angebot sollte sich im Verhältnis 70 % Krippenplätze : 30 % Tagespflegeplätze verteilen.
Die zu beobachtende Entwicklung weist aus, dass ein Zielwert für die Versorgung von nur 35 % der Kinder nicht mehr bedarfsgerecht ist. Die Nachfragesituation schwankt teilweise jedoch erheblich.
Der Landkreis Lüneburg hat, bezogen auf die Entwicklung im Kindergartenbereich, sich nie zu verbindlichen festen Ausbauquoten verpflichtet. Grundsätzlich hat jedes Kind im Alter von Vollendung des 3. Lebensjahrs bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz. Deswegen ist hier rechnerisch auch immer von einer 100%-Auslastung ausgegangen worden.
Die Verwaltung empfiehlt, zukünftig auch bei der Versorgung im Bereich von Krippen- und Kindertagespflegeplätzen von den bisher genannten Ausbauwerten von 35 % abzurücken und die Darstellung in gleicher Weise zu wählen, wie es für den Bereich der Kindergartenplätze bereits erfolgt.
Im Hinblick auf die unter Ziffer 8. der Kindertagesstättenberechnung dargestellten Tabelle weist die Verwaltung darauf hin, dass die Anzahl der Tagespflegeplätze für unter dreijährige Kinder wohl als zu gering dargestellt anzusehen ist. Zurzeit bieten 128 qualifizierte Tagespflegepersonen im Landkreis Lüneburg Betreuungsplätze an.
Aktuelle Berechnungen ergeben, dass im Durchschnitt vier Kinder pro Tagespflegestelle betreut werden. Somit ergibt sich ein Angebot von 512 Plätzen. Bei Zugrundelegung der genehmigten Plätze, in der Regel 5, ergibt sich ein Wert von 640 Betreuungsplätzen. Im Weiteren wird der etwas niedrigere Wert verwendet.
Im Landkreis Lüneburg werden 555 Krippenplätze und 512 Tagespflegeplätze, gesamt 1.067 Plätze, für Kinder unter drei Jahren angeboten. Bezogen auf die unter Ziffer 7.der Berechnung genannten Bedarfszahlen ergibt sich ein Versorgungsgrad von 38 %.
Betreuungsquote:
Die in der Tabelle „Auslastung“ enthaltenen Werte beziehen sich auf das jeweilige Stichdatum 15. März des Jahres. Dieses Datum ist für die Meldung der belegten Plätze in Bezug auf die vertragsmäßige Abrechnung der Betriebskosten entscheidend. Der Stichtag ist bewusst gewählt worden, da davon auszugehen ist, dass zu diesem Zeitpunkt der höchste Auslastungsgrad der Einrichtungen gemessen werden kann.
Bei der Belegung der Plätze durch die Träger ergeben sich interpretationsbedürftige Werte. Die Überbelegung von Gruppen entsteht zum Beispiel durch die Auffüllung von Ganztagsgruppen mit Halbtagskindern.
Die anscheinende Nichtauslastung von Krippen entsteht durch die Belegung mit Kindern unter zwei Jahren und die damit verbundene Reduzierung der Plätze von 15 auf 12. Die Tabelle gibt somit kein genaues Bild der örtlichen Situation wieder. Es wird daher auf die Übersicht der Rückmeldungen der Gemeinden/Träger verwiesen (siehe Anlage).
Zusammenfassend ist festzustellen:
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Landkreis Lüneburg gut bis sehr gut. Versorgungsprobleme sind grundsätzlich nicht bekannt.
Dennoch gibt es in einigen lokalen Bereichen erhöhte Bedarfslagen, die aber bereits von den Gemeinden als Vertragspartner des Landkreises Lüneburg im Rahmen einer fortgeschriebenen Ausbauplanung aufgegriffen werden bzw. wurden.
Die Verwaltung wird in der Sitzung Fragen beantworten bzw. ergänzende Informationen geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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52,3 kB
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