Beschlussvorlage - 2015/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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15.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den dargestellten Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen entsprechend umzusetzen.
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt der Leuphana Universität Lüneburg einen abschließenden Kreiszuschuss in Höhe von maximal 10.000,00 € für das Haushaltsjahr 2015 für die Fertigstellung des Handbuches und die Erstellung eines exemplarischen Konzepts für den Aufbau nachhaltiger Beteiligungsstrukturen auf Samtgemeindeebene in der Samtgemeinde Ilmenau.
Sachverhalt
Sachlage:
Im Sommer 2012 begann mit der Fachtagung zum Thema – Partizipation von Kindern und Jugendlichen im kommunalen Raum – auftragsgemäß die Umsetzung der über mehrere Jahre angelegten Gesamtkonzeption zur Förderung und Unterstützung von Partizipation und bürgerlichem Engagement von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Lüneburg.
„Beteiligung als alltägliches Strukturelement kommunaler Entscheidungen und Gestaltungsprozesse“ und seine Einbindung in nachhaltige beteiligungsorientierte und handlungsorientierte Strukturen“ auf allen Ebenen umschreibt das Handlungsfeld, das seine Ausgangsbasis im § 36 NKomVG hat. Diesem Prozess sind verwaltungsseitig folgende Ziele hinterlegt worden:
- Partizipation wird in allen Gemeinden und Institutionen wie Kita und Schule sowie der freien und verbandlichen Jugendarbeit umgesetzt.
- Die Anwendung von Methoden der Partizipation ist Querschnittsaufgabe bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen und der Gestaltung des Lebens in der Kita, der Schule und der Jugendarbeit.
- Die Anwendung von Partizipation ist nachhaltig durch konzeptionelle und strukturelle Festlegungen gesichert.
- Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der Standards ist geregelt.
Diese Eckdaten führten zu der grundsätzlichen Entscheidung bei der Realisierung des § 36:
- Die konkrete regionale Planung, Umsetzung, Auswertung und handlungsorientierte Dokumentation sowie die Leitung und Finanzierung obliegt alleine den Gemeinden und Samtgemeinden.
- Die Schaffung von Rahmenbedingungen (Moderatorenausbildung), gezielte übergreifende Dokumentation und Evaluation (Leitfaden) und die wissenschaftliche Fortentwicklung von Beteiligungsprojekten im kommunalen Raum ist Aufgabe des Landkreises.
Unter diesen Rahmenbedingungen hat 2012 und 2013 eine Moderatorenausbildung mit 16 Teilnehmern stattgefunden, die auch für jeden Teilnehmer die praktische Umsetzung und Dokumentation eines Beteiligungsprojektes beinhaltete. (Gruppen waren möglich) Diese Projekte wurden im Dezember 2013 öffentlich präsentiert und liegen als Projektdokumentationen vor.
Auf regionaler Ebene wurden einzelne Moderatoren auch weiterhin eingesetzt, einige Beispiele sind in das Handbuch eingeflossen und ein Profil/Porträt der Moderatoren ist Bestandteil des Handbuches und der ergänzenden Datenbank.
Begleitend haben weitere eigenständige Beteiligungsprojekte in den Gemeinden stattgefunden, wie zum Beispiel das Spielplatzprojekt in Dahlenburg, das in diesem Zusammenhang exemplarisch erwähnt sei.
Aus diesen Erfahrungen und Dokumentationen wurde die Idee entwickelt, in Form eines „Handbuches“ die erfolgreichen Projekte nach handlungsorientierten Kriterien auszuwerten und aufzuarbeiten, um so eine Dokumentations- oder Datenbasis zu schaffen, die die generelle Implementierung von Partizipationsprozessen unterstützen kann (in den obigen Zielen ist noch von einem Leitfaden die Rede).
Diese Handbuch verdeutlicht in vielen Beispielen und entsprechenden einfachen grundlegenden Hintergrundinformationen das weite Spektrum der Partizipationsmöglichkeiten und –methoden.
Interessierte und mit diesem Handlungsfeld beauftragte Personen sind die Zielgruppe dieses Handbuches. Eine erste Einführung in die Thematik anhand von Stichworten, Beispielen oder grundsätzlichen Fragen bis hin zu einer ersten Checkliste für ein Beteiligungsverfahren soll den Start in das Handlungsfeld erleichtern.
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Eine ergänzende Datenbank wird vorbereitet.
Die unterstützenden Rahmenbedingungen des Landkreises sind damit im Prinzip abgeschlossen.
Aus verwaltungsseitiger Sicht sind die oben skizzierten Aufgaben des Landkreises damit erfüllt.
Weitere Planungen:
In einem ersten Schritt wird das Handbuch auf regionaler Ebene vorgestellt.
Auf der Basis des Handbuches haben die Gemeinden/Samtgemeinden dann die Gelegenheit, Strukturen zur Umsetzung des § 36 NKomVG zu entwickeln und zu formulieren.
Der Landkreis unterstützt diesen Prozess durch:
- eine bedarfsgerechte zweite Moderatorenausbildung,
- die fachliche Beratung im Rahmen des Implementierungsprozesses durch entsprechende Moderatoren,
- die bedarfsgerechte finanzielle Unterstützung von strukturbildenden Projekten im Rahmen des Aufbaus von nachhaltigen Partizipationsstrukturen auf regionaler Ebene.
Für das Haushaltsjahr 2016 sind entsprechende Haushaltsmittel eingeplant.
Die Verwaltung wird ergänzend vortragen und Herr Professor Stange wird im Rahmen einer Präsentation den Inhalt, den Aufbau, das Ziel und die Zielgruppe des Handbuches erläutern und anhand von zwei oder drei Handbuchbeispielen das Spektrum der Beteiligungsprojekte darstellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14 MB
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