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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

    Gruppe der Fraktionen SPD und Grüne:               17 Wahlvorschläge
    CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion:                            10 Wahlvorschläge
    Gruppe FDP/Die Unabhängigen:                            2 Wahlvorschläge
    DIE LINKE-Fraktion:                                                1 Wahlvorschlag

    Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. 

     
  2. In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

 

Gruppe SPD und Grüne -17 Wahlvorschläge-

Martel Rhein, Bleckede

Dr. Cornelia Pahnke, Lüneburg

Heike Hungerecker, Adendorf

Wolfgang Bothe, Adendorf

Timo Wagner, Adendorf

Wolfgang Grimm, Bardowick

Susanne Kollmann-Schlawinski, Dahlenburg

Sabine Kamp, Dahlenburg

Nicole Bannehr, Dahlenburg

Hartmut Glodzei, Gellersen

Birgit Matthias, Gellersen

Nicole Müller, Gellersen

Angelika Schön, Ostheide

Edwin Gemmer, Scharnebeck

Renate Backhaus, Reppenstedt

Klaus-Dieter Jansen

Rolf Rehfeldt, Lüneburg


 

CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion -10 Wahlvorschläge-

Carmen Jacobi, Adendorf

Wolfgang Droste, Amelinghausen

Christiane Kröning, Bleckede

Klaus Wenk, Dahlenburg

Norbert Krause, Gellersen

Ute Klingenberg, Gellersen

Rosemarie Ebeling, Lüneburg

Rainer Ottlicziky, Amt Neuhaus

Frank Büntig, Scharnebeck

Rolf Twesten, Scharnebeck

 

Gruppe FDP/Die Unabhängigen -2 Wahlvorschläge-

Lars von Stackelberg-Bulla, Amelinghausen

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Die Linke -1 Wahlvorschlag-

Bernd Jaschke, Reppenstedt

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2015 ab.

Nach § 29 Abs. 2 VwGO bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.

 

Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 30 Personen aufzunehmen.

 

Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, geeignete Personen zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen sollten bereit sein, das Amt im Falle einer Wahl auszuüben. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.

 

Es steht dem Kreistag frei, auch andere Personen zu benennen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.07.2015 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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