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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg Verhandlungen über die Verlängerung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB II zu führen und, so weit die kostendeckende Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist, eine Verlängerung des Vertrags zu vereinbaren.

 

Beschlussvorschlag vom 07.07.2015:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB II abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Mit dem Gesetz zur Regelung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buchs Sozialgesetzbuch wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Regelungen des so genannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Kraft gesetzt. Mit diesem Gesetz wurden für Kinder aus Familien, die

 

      SGB II-Leistungen

      Kindergeldzuschlag

      Wohngeld

      bestimmte Leistungen nach dem SGB XII

 

beziehen, ein Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen geschaffen.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um Leistungen wie

 

      Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten

      Kostenübernahme für Schulausflüge und Schulfahrten

      pauschalierte Leistungen für Schulausstattung

      Lernförderung

      Übernahme von Vereinsbeiträgen u.ä.

 

Wie der obigen Darstellung zu entnehmen ist, können Leistungsberechtigte aus verschiedenen Rechtskreisen Ansprüche aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Dies würde bedeuten, dass sie diese Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern und damit bei unterschiedlichen Behörden geltend machen müssten.

 

Aus diesem Grunde war beim Landkreis Lüneburg bereits im Jahr 2011 die Entscheidung getroffen worden, in einem so genannten Bildungs- und Teilhabebüro (BuT-Büro) die Bearbeitung dieser Leistungen aus einer Hand anzubieten.

 

Daher war 2011 mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg eine Regelung darüber getroffen worden, dass für Leistungsberechtigte nach dem SGB II die Ansprüche nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht im Jobcenter, sondern beim Landkreis Lüneburg bearbeitet werden. Dies ermöglichte dann die Einrichtung des zentralen BuT-Büros in der Bahnhofstraße.

 

Diese Regelung hat sich bewährt. Das Büro ist bekannt, anerkannt und etabliert.

 

Der Vertrag sah (dies hatte mit Vorgaben des Bundes zu tun) eine Befristung bis zum 31. Dezember 2015 vor. Insoweit ist nun über eine Verlängerung zu verhandeln. Eine solche Verlängerung wird inhaltlich begrüßt, kommt allerdings nur in Frage, wenn weiterhin sichergestellt ist, dass für den Bereich der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II eine auskömmliche Kostenerstattung durch das Jobcenter erfolgt.

 

Dies war in den vergangenen Jahren sichergestellt.

 

Insoweit sollten mit dem Jobcenter jetzt entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden, um die Fortführung der Aufgabe über den 31. Dezember 2015 hinaus sicherzustellen.

 

Wenn eine auskömmliche Finanzierung gewährleistet ist, sollte die Verwaltung zum Vertragsabschluss ermächtigt sein.

 

Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung von der Arbeit des Bildungs- und Teilhabebüros berichten. Hierbei wird sie auf die Fallzahlen und das Ausgabevolumen der einzelnen Leistungen eingehen und Praxisbeispiele aufzeigen.

 

Sachlage vom 07.07.2015:

Die Verhandlungen mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung sind nunmehr abgeschlossen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die der Vorlage beigefügte Vereinbarung Grundlage der Zusammenarbeit für die Jahre 2016 bis einschließlich 2020 sein soll. Insbesondere ist festzustellen, dass die vereinbarten Verwaltungskosten auskömmlich sind und notwendigenfalls fortgeschrieben werden können.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.09.2015 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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