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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit AWOSOZIALe Dienste gGmbH eine Vereinbarung für die Verlängerung des Projekts „KulturmittlerInnen“ abzuschließen. Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 geschlossen. Der Förderbetrag darf 35.000,00 € nicht überschreiten.

 

Beschlussvorschlag vom 23.03.2016:

Der Förderbetrag für die Durchführung des Projekts „KulturmittlerInnen“ wird auf 50.000,00 € erhöht.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Seit dem 1. Dezember 2011 führt die AWOSOZIALe Dienste gGmbH in Kooperation mit dem Diakonieverband Lüneburg das vom Landkreis finanzierte Projekt „KulturmittlerInnen“ durch. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2015 vorhanden und sollen nach verwaltungsseitiger Planung auch für den Haushaltsplan 2016 vorgesehen werden.

 

Grundlage dieses Projekts ist der Beschluss des Kreistags vom 28. September 2011 (Vorlage Nr. 2011/144).

 

Ziele des Projekts sind Ausbildung und Einsatz von Kulturmittlerinnen und Kulturmittlern. Deren Aufgabe ist es, Menschen mit Migrationshintergrund in vielfältigen Situationen des täglichen Lebens zu begleiten. Ebenso können sie eingesetzt werden, um Institutionen zu unterstützen oder Kontakt zu Migranten aufzunehmen (zum Beispiel um sie in Projekte, in Elternarbeit oder Sportvereine einzubeziehen).

Es geht hierbei nicht ausschließlich darum, Sprachbarrieren zu überwinden, sondern insbesondere darum, den Beteiligten in neuen Lebenssituationen Sicherheit zu vermitteln und Hilfestellungen zukommen zu lassen.

Seit Projektbeginn besteht erhebliche Nachfrage nach den Leistungen der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler. Insoweit wurde der finanzielle Rahmen des Projekts in der Vergangenheit auch voll ausgeschöpft und es zeigt sich, dass es darüber hinaus weitergehenden Bedarf gibt, auch durch die Zunahme intensiver Einsätze und die wachsende Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Dies verursacht auch einen höheren Koordinierungs- und Schulungsaufwand. Aus diesem Grunde ist im Haushaltsplan 2015 ein Betrag in Höhe von 35.000,00 € vorgesehen.

 

Das Projekt ist dem Ausschuss aus der Vergangenheit bekannt. Arbeitsweise und Struktur des Projekts sind dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorgestellt worden.

 

Die Kulturmittlerinnen und Kulturmittler helfen Menschen mit Migrationshintergrund -derzeit vermehrt Asylsuchende und Flüchtling- bei Behördengängen, Arzt- und Schulbesuchen oder unterstützen die Kinder in Schule und Kindergärten. Sie gehören insbesondere in der aktuellen Situation zu einem festen Bestandteil des sozialen Netzwerks im Landkreis Lüneburg.

Mit den Mitteln werden sowohl die Kulturmittlerinnen und Kulturmittler als auch die Projektkoordinierung und die fachliche Begleitung der Kulturmittlerinnen und -mittler finanziert. Seit dem Projektjahr 2014/2015 beteiligt sich der Diakonieverband an diesem Projekt mit Eigenmitteln. Für das Projektjahr 2015/2016 sind hierfür 2.000,- € veranschlagt.

 

Der Integrationsbeirat hat in der Vergangenheit die Arbeit der Kulturmittlerinnen und Kulturmittler ausdrücklich begrüßt.

 

Sachlage vom 23.03.2016:

Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen zum Ende des Jahres 2015 hatte der Kreistag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, den Förderbetrag von 35.000,00 € auf 50.000,00 € zu erhöhen.

 

Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 16.02.2016 hatte die Verwaltung auf diese Situation hingewiesen und ausgeführt, dass eine endgültige Bewilligung dieser Mittel erst nach Genehmigung des Haushalts möglich ist. Aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit wurde die Bitte geäußert, über die Erhöhung des Förderbetrags dann direkt im Kreisausschuss zu entscheiden, so bald die Genehmigung vorliegt. Diese Genehmigung liegt nunmehr vor.

 

An die Arbeiterwohlfahrt/Diakonie war bereits das Signal gegeben worden, dass der Förderbetrag sich voraussichtlich auf 50.000,00 € erhöhen wird. Insoweit hatten die Träger wegen des deutlich höheren Bedarfs ihre Einsatzplanung und die zur Verfügung gestellten Einsatzzeiten bereits erhöht. Eine ordnungsgemäße Verwendung der erhöhten Fördersumme ist insoweit also sichergestellt.

 

Wie dem beigefügten Finanzierungsplan zu entnehmen ist, beteiligen sich die Arbeiterwohlfahrt mit 3.000,00 € und die Diakonie mit 2.000,00 € Eigenmitteln an diesem Projekt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.09.2015 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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