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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2015/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 den von der Bundesfamilienministerin vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.

 

Zentraler Punkt und bedeutsam für die Situation im Landkreis Lüneburg ist die Regelung, dass nunmehr in Obhut genommene unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche nicht mehr in dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamts verbleiben, bei dem sie in Obhut genommen wurden, sondern gemäß einem Verteilschlüssel auf alle Bundesländer bzw. Kommunen und Jugendämter verteilt werden.

 

Das im Gesetz geregelte Verfahren hat zwei Stufen:

 

a)      vorläufige Inobhutnahme

b)      weitere Betreuung durch die Jugendämter, denen die Kinder und Jugendlichen
als Kontingent zugewiesen wurden

 

Erfahrungsgemäß treten Inobhutnahmefälle für das Zuständigkeitsgebiet des Landkreises Lüneburg (ohne Hansestadt) nur sehr selten auf. Die meisten Inobhutnahmen erfolgen auf Veranlassung der Bundespolizei, die die entsprechenden Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Kontrollen des Bahnverkehrs aufgreifen. Diese Kinder und Jugendlichen werden dann in der Regel dem Klinikum zugeführt und durch das Jugendamt der Hansestadt in Obhut genommen.

 

Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Jugendämter, die die Inobhutnahme veranlassen mussten, einen Monat Zeit haben, um wesentliche Fragen, die für die weitere Zuweisung an die Kontingent-Jugendämter erforderlich sind, zu klären. Hierzu gehören:

 

      Gesundheitscheck

      die Klärung, inwieweit sich bereits Verwandte in Deutschland aufhalten

      die Klärung, ob die Kinder und Jugendlichen mit Geschwistern reisen oder gern gemeinsam mit andere Kindern/Jugendlichen untergebracht werden wollen, mit denen sie gemeinsam auf der Flucht waren

 

Grundsätzlich muss eine gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen spätestens sieben Tage nach der vorläufigen Inobhutnahme veranlasst werden.

 

Die Verteilung erfolgt auf Bundesebene bzw. für Niedersachsen dann auf Landesebene. Nach Mitteilung des Landesjugendamts vom Juli 2015 geht Niedersachsen von ca. 2.000 unbegleiteten ausländischen minderjährigen Kindern und Jugendlichen in diesem Jahr aus. Nach dem entsprechenden Bevölkerungsschlüssel würden daher für den Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg) zwischen 27 und 30 Kinder und Jugendliche per Kontingent zugewiesen werden. Da inzwischen jedoch von einem deutlich stärkeren Anwachsen des Flüchtlingsstroms ausgegangen werden muss (800.000 Flüchtlinge in 2015) kann sich die Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen schnell auf bis zu 50 Kinder/Jugendliche und ggf. darüber hinaus steigern.

 

Die Verwaltung richtet sich bei ihren Planungen derzeit auf den höheren Zuweisungswert ein. Die bisherigen Erfahrungen lassen erkennen, dass es sich bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern überwiegend um männliche Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren handelt.

 

Die durch die zugewiesenen ausländischen Kinder und Jugendlichen für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg anfallenden Aufgaben werden durch die Fachdienste Jugendhilfe und Sport im Hinblick auf die den Kindern/Jugendlichen zustehenden Jugendhilfeleistungen und durch den Fachdienst Jugend und Familie in Bezug auf die rechtliche Vertretung erbracht werden. Entsprechende personelle und organisatorische Planungen sind bereits angelaufen.

 

Die größte Herausforderung für das Jugendamt des Landkreises Lüneburg wird darin bestehen, die genannte Zahl an Kindern und Jugendlichen in entsprechenden Einrichtungen unterzubringen und betreuen zu lassen.

 

Ein erstes Planungsgespräch mit Leistungsanbietern in der Jugendhilfe hat bereits am 25. August 2015 stattgefunden. Die Träger wurden gebeten, Vorschläge und Konzepte einzureichen, die eine belastbare Leistungserbringung im Hinblick auf die unbegleiteten Minderjährigen zu gewährleisten. Die angesprochenen Jugendhilfeanbieter waren in der Sitzung Ende August noch nicht in der Lage, nennenswerte Kontingente für Unterbringungen anzubieten. Das nächste Planungsgespräch ist für den 15. Oktober 2015 geplant.

 

Auch die Jugendhilfeträger stehen vor der Herausforderung, entsprechende Unterbringungskapazitäten    -und hier stehen sie zum Teil auch in Konkurrenz zu den Unterbringungsaktivitäten für die erwachsenen Flüchtlinge und Familien- zu finden. Hinzu kommt, dass auch das entsprechende Fachpersonal für die Betreuung zur Verfügung gestellt werden muss. Dies ist auf Grund des Fachkräftemangels nicht einfach.


Angedacht sind zurzeit folgende Möglichkeiten:

 

a)      Einrichtung einer Clearingstelle – hierfür steht ein entsprechender Anbieter aus Hamburg zur Verfügung, der zurzeit eine entsprechende Einrichtung in Stade plant und eröffnen will
 

b)      die Unterbringung in klassischen stationären Erziehungshilfeeinrichtungen – hierfür sind dort ggf. die Platzkapazitäten zu erhöhen
 

c)       die Betreuung in ambulanter Form in entsprechend geeigneten Wohngemeinschaften

 

Auch die Betreuung in geeigneten „Gastfamilien“ ist zu überlegen. Hier werden aber verwaltungsseitig zurzeit noch diverse rechtliche und inhaltliche Probleme gesehen.

 

Die nominal hohe Zahl von 50 Kindern und Jugendlichen relativiert sich ein wenig bei der sozialräumlichen Betrachtung. Bezogen auf die zehn Sozialräume im Landkreis Lüneburg entfielen ca. fünf Kinder/Jugendliche auf den einzelnen Sozialraum. Die Verwaltung ist daher der Hoffnung, dass diese quantitativen Umfänge von dem doch recht dichten Netz an Jugendhilfeeinrichtungen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg geleistet werden können.

 

Die Verwaltung ist neben der Schaffung der organisatorisch-personellen Voraussetzungen auch dabei, das inzwischen reichhaltige Fort- und Weiterbildungsangebot des Bundes und Landes zu nutzen, so weit dies nicht bereits im Laufe des Jahres geschehen ist.

 

Aktuellen Mitteilungen des Nds. Landkreistags zufolge ist Niedersachsen in Kooperation mit anderen Bundesländern bemüht, den ursprünglichen Inkrafttretungszeitpunkt 01.01.2016 um ein  Vierteljahr auf den 01.04.2016, dann jedoch ohne Übergangsfristen,  zu verschieben. Es wird auch deutlich, dass viele organisatorisch rechtliche Fragen zurzeit noch in der Abstimmung und Klärung sind. Die Verwaltung wird ggf. noch in der Sitzung über aktueller Sachstände berichten.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen hat der Fachdienst Jugendhilfe und Sport bereits die entsprechenden Mittel in die Haushaltsplanung 2016 eingebracht. Basierend auf der derzeitigen Rechtslage werden die Jugendhilfeleistungen, die der Landkreis Lüneburg für unbegleitete minderjährige Ausländer aufbringen muss, spitz über das Land Niedersachsen refinanziert. Wie und auf welchem hoffentlich schlanken Wege dies erfolgt, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch in der Diskussion.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.09.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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