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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2015/291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

In der Anlage ist der Auszug aus dem Haushaltsplan 2016 für den Fachdienst 51/Jugendhilfe und Sport beigefügt bzw. den Kreistagsabgeordneten liegt der Haushaltsplan 2016 vor.

 

Die Steigerung des Ansatzes der Planung des ordentlichen Ergebnisses für das Haushaltsjahr 2016 fällt gegenüber der Steigerung im Haushaltsjahr 2015 deutlich geringer aus. Insbesondere die gestiegenen Ausgaben im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365-000), die erheblich für die Steigerung vom Haushaltsjahr 2014 auf 2015 verantwortlich waren, fallen in 2016 nicht noch einmal kostensteigernd an.


Aufgrund der Komplexität der hinter den einzelnen Produkten liegenden Kostenträger benennt die Verwaltung nun im Weiteren zur besseren Transparenz die den einzelnen Produkten zugeordneten Kostenträger und gibt hier für ausgewählte Kostenträger auch die entsprechend geplanten Ansätze bekannt.

 

Produkt  361-100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege:

Dieses Produkt ist nicht in Kostenträger untergliedert. Die aus diesem Produkt geleisteten Zahlungen bestehen in Bezug auf die Planung 2016 aus ca. 3,2 Mio. € für die Betreuung von Kindern in Tagespflege. Hier ist nach wie vor von einer Steigerung auszugehen, da sich die  Kindertagespflege - unbeschadet vom Anstieg der neu eröffneten Krippenplätze - nach wie vor großer Beliebtheit erfreut.

 

Hinzu kommen die Kostenübernahmen für die Teilnahmen an Pädagogischen Mittagstischen. Auch diese Angebote werden wie erwartet immer besser genutzt. Bereits in den zurückliegenden Jahren wurde im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung auch auf einen wachsenden Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder hingewiesen. Da zurzeit Ganztagsschulen im Bereich der Grundschulen nur sehr vereinzelt angeboten werden, sind die Pädagogischen Mittagstische hier das Mittel der Wahl.

 

Produkt  362-100 Jugendarbeit

Zu den Aktivitäten in Produkt Jugendarbeit wird auf die gesonderte Vorlage verwiesen. Der Kreisjugendpfleger Herr Metzdorf wird in der Sitzung im Rahmen seines Berichts Erläuterungen geben.

 

Produkt  363-100 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Dieses Produkt gliedert sich in zwei Kostenträger:

 

363-11001 Jugendsozialarbeit

363-12001 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Die Aufwendungen im Bereich des Kostenträgers „Jugendsozialarbeit“ bestehen im Wesentlichen in den Kostenanteilen für die Beteiligung an PACE, der Jugendwerkstatt und der Finanzierung von Beteiligungsprojekten. Insgesamt ist hierfür ein Ansatz von ca. 50.000,00 € in 2016 geplant.

 

Im Kostenträger Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ werden alle Aufwendungen für den Bereich des erzieherischen Jugendschutzes geleistet. In erster Linie ist hier die Beteiligung an der Finanzierung und Förderung des HaLT-Projekts im Rahmen der Arbeit der Drogenberatungsstelle zu nennen.

 

Darüber hinaus plant der Arbeitskreis Jugendschutz, ein Zusammenschluss der Jugendschutzfachkräfte der umliegenden Landkreise und Städte, neue Aktivitäten in 2016. Die Verwaltung wird hier bei Vorliegen konkreterer Planungen gesondert vortragen.

 

Produkt  363-200 Förderung der Erziehung in der Familie

Dieses Produkt gliedert sich in sechs Kostenträger:

 

Im Bereich des Kostenträgers 363-21001 „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ werden zum einen Förderungen des Bundes und des Landes vereinnahmt. Dies sind:

 

      Mittel aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen, Kinderschutz

      Familienförderung des Landes

      Sprachförderung des Landes

      gemeinsames Familienbüro bei der Hansestadt Lüneburg


Hiermit korrespondierend sind auch die Aufwendungen für

 

      Kinderbetreuungsbörse (Homepage)

      Evaluation in Kindertagesstätten

      Sprachförderung in Kindertagesstätten (sieben Monate)

      Förderung der Beschäftigung von Familienhebammen und Begrüßungsangeboten

      Finanzierung der gemeinsamen Koordinierungsstelle Frühe Hilfen in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg

      Familienförderungsprojekte (Handwerkszeuge, Starke Kinder... etc.)

 

Ebenfalls in diesen Produktbereich fällt der Kostenträger „Beratung, Partnerschaft, Trennung/Scheidung“, bei denen keine gesonderten Aufwendungen gebucht werden, sowie der Kostenträger Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihrem Kind. Die Aufwendungen in diesem Bereich liegen bei ca. 130.000,00 € pro Jahr und sind über die letzten Jahre relativ stabil geblieben.

 

Weiterer Kostenträger ist die „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“. Die entsprechenden Leistungen bei Vorliegen solcher Notsituationen erfolgen in der Regel jedoch aus den Mitteln für die Vollzeitpflege, so dass es hier zu keinem wesentlichen Ansatz im Haushaltsplan kommt.

 

Ebenfalls erfolgen keine speziellen Aufwendungen bei dem Kostenträger „Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht“. Auch die Leistungen, die hierunter zu subsumieren sind, werden in der Regel aus dem Produkt Hilfen zur Erziehung erbracht.

 

Wesentlicher Kostenträger bei dem Produkt 363-200 ist die Finanzierung der sozialräumlichen Arbeit. Hier sind die entsprechenden Vertragsleistungen für die Sozialraumprojekte mit ca. 1.656.000,00 € für 2016 veranschlagt.

 

Produkt  363-300 Hilfe zur Erziehung

Innerhalb dieses Produktrahmens, der in insgesamt neun Kostenträger untergliedert ist, sind die klassischen Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Dies sind im Wesentlichen

 

      Soziale Gruppenarbeit

      Erziehungsbeistandschaften

      Sozialpädagogische Familienhilfen

      Erziehung in Tagesgruppen

      Erziehung in der Vollzeitpflege

      Heimerziehung

 

Bemerkenswert und positiv ist hier zu berichten, dass der Kostenanstieg sich deutlich verlangsamt hat. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlen sich auf einem, was den stationären Bereich anbelangt, leider immer noch zu hohen Niveau stabilisiert haben.

 

Zum anderen kommt es zu Verschiebungen innerhalb des Leistungsportfolios, in dem zum Beispiel die Nachfrage nach Erziehungsbeiständen eher ansteigt, während die Leistung der Sozialpädagogischen Familienhilfe eher etwas zurückgeht.


Neben den Kosten für die stationären Heimerziehungsfälle und dem ambulanten Bereich ist als einer der wesentlichen Leistungen die Vollzeitpflege zu nennen. Hier werden die Kosten für die Unterbringung von Kindern in Familienpflege bewirtschaftet. Bereits seit vielen Jahren ist hier eine besondere Situation des Landkreises Lüneburg festzustellen. Über 60 % aller Pflegeverhältnisse (160 Pflegekinder) werden durch auswärtige Jugendämter im Landkreis Lüneburg untergebracht. Auf Grund einer Sonderzuständigkeitsregelung fallen diese Fälle nach Ablauf von zwei Jahren automatisch in die Zuständigkeit des Pflegekinderdienstes des Landkreises Lüneburg. Das bisherige Jugendamt, das die Kinder untergebracht hat, bleibt zuständig für die Erstattung der Kosten. Die Betreuungsleistung des Pflegekinderdienstes über Beratung, Unterstützung und Hilfeplanung in der Familie, ist - da es sich hierbei um Stammkräfte des Landkreises Lüneburg handelt - nicht kostenerstattungsfähig. Der Pflegekinderdienst wird daher (und er folgt damit bereits einem Beispiel anderer Jugendämter) verstärkt dazu übergehen, Pflegefamilien mit der Zusatzleistung einer Fachberatung zu versorgen. Diese Zusatzleistung steht Pflegefamilien nach dem Gesetz (§ 37 Absatz 2 SGB VIII) grundsätzlich zu. Die dann über externe Träger im Auftrag des Jugendamts erbrachte Beratungsleistung ist wiederum bei den für die Kostenerstattung zuständigen Jugendämtern refinanzierbar.

 

Produkt  363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG

Dieses Produkt ist in drei Kostenträger gegliedert:

 

      Hilfe für junge Volljährige/Eingliederungshilfe

      vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

      Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Die Ausgaben beim Kostenträger  „Hilfe für junge Volljährige“ liegen beim Landkreis Lüneburg – gemessen an der Kennzahl für die IBN (Integrierte Berichterstattung Niedersachsen) – hoch. Alle bisherigen Bemühungen sind hier zurzeit noch ohne durchschlagenden Erfolg geblieben. Insbesondere wurde die Einführung des Instruments so genannter Verselbständigungsbögen, das heißt einer möglichst frühzeitigen Betonung der Erziehung zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung bei Jugendlichen,  hohe Erwartungen geknüpft. Zurzeit können positive Ergebnisse jedoch (noch) nicht vermeldet werden.

 

Auf der anderen Seite ist ein möglicherweise frühzeitiges Beenden der Hilfe nach Erreichen der Volljährigkeit - unbeschadet auch der rechtlichen Probleme, die damit einher gehen – wegen der Gefährdung der bisher bereits investierten erzieherischen Leistung sehr genau abzuwägen.

 

Die Entwicklung der Eingliederungshilfe -  hier insbesondere gekennzeichnet durch die Zunahme von Schulbegleitungen – ist nach wie vor in diesem Leistungssegment ein Problem. Die im Rahmen der Diskussion um die Konnexitätsklage geführten Verhandlungen mit dem Land haben zwar ein Ergebnis gehabt. Die vom Land zugesagten Refinanzierungskosten sind bisher jedoch ausgeblieben. Die Mittelerwartung für das Jahr 2016 liegt, bezogen auf diese Landesmittel, bei 200.000,00 €.

 

Andererseits musste jedoch der Ansatz für die „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ von bisher 750.000,00 € auf 1 Mio. € in der Planung erhöht werden.

 

Produkt  363-500 Adoptionsvermittlung, Gerichtshilfen

Dieses Produkt beinhaltet neben den Personalkosten die Kosten für die Mitfinanzierung des Angebots des Albert-Schweitzer-Familienwerks zur Betreuung von straffälligen Jugendlichen. Neben den Mitteln des Landkreises wird das Angebot auch durch Mittel der Hansestadt Lüneburg sowie des Landes finanziert.

 

Produkt  365-000 Tageseinrichtungen für Kinder

Dieses Produkt ist nicht in Kostenträger untergliedert. In der Bewirtschaftung erfolgen hier

 

a)      Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für kommunale Kinderbetreuungsplätze

b)      Zuschüsse an den übrigen Bereich für Kinderbetreuungsplätze bei freien Trägern

 

Im Haushaltsansatz für a) ist ebenfalls der Zuschuss für die so genannten Pädagogischen Mittagstische enthalten, der in der Planung für 2016 in Höhe von 240.000,00 € veranschlagt wird.

 

Die Platzzahlentwicklung bitte ich der dem Ausschuss bereits vorliegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung (Vorlage 2015/161) bzw. den Kennzahlen des Haushaltsplans zu entnehmen.

 

Der Trend, dass die Betreuungszeiten ausgeweitet werden und damit Halbtagsplätze eher abgebaut, dafür 2/3- und Ganztagsplätze eher aufgebaut werden, ist nach wie vor zu verzeichnen. Einige Gemeinden haben jetzt auch schon ein positives Planungssignal gegeben für eine Beteiligung an der Bundesinitiative Kita Plus, die eine finanzielle Unterstützung noch großzügigerer Öffnungszeiten anbietet.

 

Produkt 367-500 Erziehungsberatungsstelle:

In diesem Produkt werden die Kosten der Erziehungsberatungsstelle – bis auf die Personalkosten – bewirtschaftet. Die in diesem Produkt entstehenden Kosten inklusive der Personalkosten werden zu einem Teil durch die Hansestadt Lüneburg refinanziert, da die Erziehungsberatungsstelle auch Leistungen  für den Bereich der Hansestadt Lüneburg anbietet.

 

 

 

Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung zu weiteren Erläuterungen bzw. der Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

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