Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/317

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ergänzungsvereinbarung zu § 5 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

§ 5 des Finanzvertrages zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 lautet wie folgt:

§ 5

Zusätzliche Erstattungen im Ergebnishaushalt

bezogen auf § 2 Abs.1, § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1

 

1.              Der Landkreis erstattet der Hansestadt im 5 Jahreszeitraum 2010-2014 im Ergebnishaushalt zusätzlich insgesamt 3,2 Mio. € als anteilige Kompensation der durch die bisherigen Regelungen nicht ausgeglichenen Belastungen. Diese Summe staffelt sich wie folgt:

2010

2011

2012

2013

2014

 

300.000 €

500.000 €

650.000 €

800.000 €

950.000 €

3,2 Mio. €

 

 

 

 

  1. Eine Anpassung dieser Erstattungsbeträge nach dem Satz linearer Besoldungs- und Entgeltänderungen erfolgt nicht.

 

  1. Die Hansestadt hält weiter an ihrem Ziel fest, gemäß Abs. 1 insgesamt eine Erstattung i.H.v. 1,8 Mio. € jährlich zu erhalten. Im ersten Quartal des Jahres 2015 verständigen sich die Vertragsparteien auf eine Anpassung der jährlichen Zusatzerstattungen rückwirkend ab dem 01.01.2015 vor dem Hintergrund der dann aktuellen Haushaltssituation mindestens auf Basis der Zusatzerstattungen des Jahres 2014.

 

 

 

Die Hansestadt hat demzufolge in den Jahren 2010 – 2014 insgesamt 3,2 Mio. € als anteilige Kompensation der durch die bisherigen Regelungen nicht ausgeglichenen Belastungen erhalten.

Und zwar bezogen auf § 2 (Sozialhilfe), § 3 (Jugendhilfe) und § 4 (Schulen). In diesen Bereichen werden die Personal- und Sachaufwendungen nur teilweise vom Landkreis erstattet, und zwar wie folgt:

 

  • Sozialhilfe:      850.000 € Jahrespauschale (für 2010, jährliche Anpassung um lineare Besoldungs- und Vergütungsänderungen).
  • Jugendhilfe: 1.040.040 € Jahrespauschale (für 2010, jährliche Anpassung um lineare Besoldungs- und Vergütungsänderungen).
  • Schulen: Erstattung von 65 % der Aufwendungen (Mindesthöhe der Erstattung lt. § 118 Nds. Schulgesetz (NSchG); der Höchstbetrag liegt bei 80 %).

 

Die nicht erstatteten Beträge stellen den Eigeninteressenanteil der Hansestadt dar.

Um die daraus resultierende Belastung der Hansestadt zu mindern, wurden in § 5 zusätzliche Erstattungsbeträge vereinbart.

 

Nach § 5 Abs. 3 des Finanzvertrages verständigen sich die Vertragsparteien in 2015 auf eine Anpassung der jährlichen Zusatzerstattungen rückwirkend ab dem 01.01.2015 vor dem Hintergrund der dann aktuellen Haushaltssituation mindestens auf der Basis der Zusatzerstattungen des Jahres 2014 (950.000 €). Dabei hält die Hansestadt an ihrem Ziel fest, insgesamt eine Erstattung in Höhe von 1,8 Mio. € jährlich zu erhalten.

 

Die Hansestadt hat in den Verhandlungen über eine Anpassung der Erstattungsbeträge eine deutliche Anhebung erwartet und dies mit einem erheblichen Anstieg ihres Eigeninteressenanteils begründet und auch belegt. Die Schere zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und den Erstattungsleistungen des Landkreises sei inzwischen so weit auseinander gegangen, dass die Stadt diese Belastung nicht mehr tragen könne. Gewünscht wurde eine Anhebung des Erstattungsbetrages auf 1,8 Mio. € bereits ab 2015.

 

Da allerdings bei der Anpassung der Beträge auch die aktuelle Haushaltssituation zu berücksichtigen ist, haben sich die Verwaltungen auf folgenden Kompromiss verständigt:

Der bisherige jährliche Zusatzerstattungsbetrag wird bis zum Jahr 2019 stufenweise auf 1,8 Mio. € erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt 2015 um 350.000 €. 2016 wird der Betrag um weitere 200.000 € gesteigert. 2017, 2018 und 2019 kommen dann schließlich jeweils 100.000 € hinzu. Insgesamt fließen somit folgende Erstattungsbeträge nach § 5 Finanzvertrag an die Hansestadt:

 

2015

2016

2017

2018

2019

 

1.300.000 €

1.500.000 €

1.600.000 €

1.700.000 €

1.800.000 €

7.900.000 €

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die nun gefundene Regelung einen fairen und ausgeglichenen Kompromiss dar. Die vom Kreistag zu beschließende Ergänzungsvereinbarung zu § 5 des Finanzvertrages ist als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.12.2015 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

Erweitern

21.12.2015 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung