Beschlussvorlage - 2015/320
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
03.12.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
21.12.2015
|
Sachverhalt
Der Landkreis Lüneburg ist für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig. Vereinbarungsgemäß wird diese Aufgabe seit Jahren von den Städten und Gemeinden gegen Kostenerstattung wahrgenommen. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie ist sehr praktikabel und auch wirtschaftlich.
Angesichts der drastisch angestiegenen Flüchtlingszahlen haben die Städte und Gemeinden nun zunehmend Probleme mit der Unterbringung der Flüchtlinge. In immer kürzeren Abständen und oftmals nur mit kurzer Vorlaufzeit müssen Unterkünfte gefunden oder geschaffen werden. Dies ist nicht immer möglich. Insbesondere im stadtnahen Bereich sind bereits jetzt Kapazitätsgrenzen erreicht.
Unter diesen Umständen sieht sich der Landkreis in der Pflicht, hier unterstützend einzugreifen und eigene Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten. Dadurch soll insbesondere ein notwendiger Puffer geschaffen werden für den Fall, dass Städte und Gemeinden nicht schnell genug Wohnraum zur Verfügung stellen können. Die Notbelegung von Sporthallen oder anderen öffentlichen Einrichtungen soll so vermieden werden.
Die bisher bereits gekauften bzw. angemieteten Objekte in Dahlenburg und Scharnebeck werden voraussichtlich bis auf weiteres für Unterbringungen im Rahmen von Amtshilfeersuchen des Landes benötigt. Erwogen wird deshalb die Errichtung von Unterkünften für 70 Personen im Industriegebiet Lüneburg-Süd. Die Notwendigkeit dieser Investition in Höhe von 1.500 000 Euro wird sich möglicherweise schon sehr bald ergeben. Um dann zügig Aufträge erteilen und auch erste Rechnungen begleichen zu können, ist es erforderlich, einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen. Darin ist auch die notwendige Kreditfinanzierung zu veranschlagen. In § 2 der Haushaltssatzung ist die bisherige Kreditermächtigung entsprechend zu erhöhen.
Eine alternative Veranschlagung im Haushalt 2016 kommt aus Zeitgründen nicht in Betracht. Der Haushalt 2016 wird aller Voraussicht nach nicht vor April 2016 in Kraft treten. Vorher dürften weder Aufträge vergeben noch Auszahlungen geleistet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
193,3 kB
|
