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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag vom 23.11.2015:

Die Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung der 1. Fortschreibung zum 01.01.2016 - Stand 16.11.15 - und der Dienstleistungs- und Personalgestellungsvertrag zur Umsetzung der mit der Zweckvereinbarung in der Fassung der 1. Fortschreibung zum 01.01.2016 vorgenommenen Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz des Landkreises Lüneburg auf die Hansestadt Lüneburg - Stand 06.10.15 - (Anlage 2) werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit hat der Landkreis Lüneburg zum 01.02.2011 die ihm obliegenden Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz auf die Hansestadt Lüneburg übertragen, die diese uneingeschränkt zur alleinigen Erfüllung übernommen hat. Dabei wurde auf die in den Jahren bis 2010 zu verzeichnende Sach- und Rechtslage Bezug genommen:

 

Die Zahl der Ausländer in Hansestadt und Landkreis Lüneburg war mit insgesamt etwa 6.400 Ausländerinnen und Ausländern über die letzten Jahre bis zum 31.12.2010 nahezu konstant.

 

Die Zahl der Asylsuchenden belief sich auf insgesamt 244 Personen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

In Anbetracht der geringen Zahl von Asylsuchenden wurde eine Fallzahl von 750 Personen pro Vollzeitäquivalent für die Sachbearbeitung festgelegt. Dabei war bekannt, dass der Verwaltungsaufwand für Asylsuchende ca. das Dreifache des Aufwands für die übrigen Ausländerinnen und Ausländer beträgt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen errechnete sich ein Stellenbedarf von 10,5 Vollzeitstellen, die im Schlüssel von 7 (Hansestadt) zu 3,5 (Landkreis) von den Vertragsparteien besetzt bzw. kostenmäßig getragen wurden.

 

Eine entsprechende Regelung wurde für Mehrkosten einer Leitungsstelle mit einem höheren Wert als Besoldungsgruppe A11 Bundesbesoldungsordnung festgelegt.

 

Sachkosten für die Arbeitsplätze und Aufwendungen für die Inanspruchnahme des Rechtsamts wurden nicht weiter erhoben, da davon ausgegangen wurde, dass diese durch das der Hansestadt Lüneburg in vollem Umfang verbleibende Gebührenaufkommen gedeckt waren.

 

Zwischenzeitlich hat sich diese Situation grundlegend verändert. Seit 2012 steigen die Zahlen der Ausländer/-innen insgesamt und insbesondere die Zahlen der Asylsuchenden und Flüchtlinge an, seit 2014 rasant.

 

Zu verzeichnen waren:

am 31.12.2009:6.394

am 31.12.2010:6.385

am 31.12.2011:6.645

am 31.12.2012:6.993

am 31.12.2013:7.514

am 31.12.2014:8.152

am 10.08.2015 8.908

Ausländerinnen und Ausländer.

 

Darunter waren zum jeweiligen Stichtag

2009 und 2010          244

2011          280

2012          342

2013          555

2014          886

2015       1.320 Asylsuchende bzw. Flüchtlinge.

 

Aufgrund einer neuen Rechtslage bezüglich der Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger und dem daraus resultierenden Mehraufwand wurde für den Stellenplan 2012 0,25 Stellen E 08 TVöD zusätzlich eingerichtet, weitere Anpassungen erfolgten bis zum Ende des Jahres 2013 nicht.

 

Im ersten Halbjahr des Jahres 2014 wies die Hansestadt Lüneburg erstmals darauf hin, dass die Stellenzahl in der Ausländerbehörde nicht mehr ausreichend war. Des Weiteren wurde Bedarf gesehen, die Vereinbarung insgesamt zu überarbeiten, da sich zwischenzeitlich der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen zu Lasten der Hansestadt deutlich verändert hatte und die Kostenbeteiligung des Landkreises von 33,3 % dem nicht mehr entsprach. Zudem wurde dargelegt, dass das Gebühreneinkommen zur Deckung der Sachkosten nicht mehr auskömmlich war.

 

Die Argumente und Forderungen der Hansestadt Lüneburg waren teilweise nachvollziehbar, in einigen Bereichen gab es Verhandlungsbedarf. Als erster Schritt wurde für 2015 eine weitere A 10-Stelle in den Stellenplan des Landkreises aufgenommen.

 

Die Vereinbarungspartner waren bestrebt, eine für beide Seiten akzeptable, zukünftige Veränderungen flexibler berücksichtigende Fortschreibung der Zweckvereinbarung zu finden, wohlwissend, dass dieses einige Zeit in Anspruch nehmen würde.

 

Der Landkreis Lüneburg hat rückwirkend betrachtet, in der Zeit von 2011 – 2013 von dem vereinbarten und seitens der Hansestadt Lüneburg bis 2014 nicht in Frage gestellten Abrechnungsmodus profitiert. Um zwischenzeitlich weiterhin eine sachgerechte Aufgabenerledigung durch die Hansestadt Lüneburg zu gewährleisten und eine Rückführung der Aufgabe an den Landkreis Lüneburg zu vermeiden, wurde auch mit Blick darauf, dass infolge der angestiegenen Fallzahlen und der veränderten Quote eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu erwarten war, vereinbart, einen angemessenen Verteilungsschlüssel ab 2014 zu berücksichtigen.

 

Die Verhandlungen über Kostenzuschreibungen und -quote nahmen eine längere Zeit in Anspruch als zu Beginn erwartet, erst im September 2015 wurde eine abschließende Einigung über folgende in die Zweckvereinbarung auf zu nehmenden Eckdaten erzielt:

 

  1. Die Quote zur Kostenverteilung soll nicht mehr als fixer Wert fortgeschrieben werden, sondern dem realen Verhältnis von Ausländerinnen und Ausländern entsprechen. Der für die Asylsuchenden/Flüchtlinge festzustellende, etwa 3-fache Verwaltungsaufwand soll ebenfalls berücksichtigt werden. Daher werden zu den Ausländerzahlen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg jeweils die Zahlen der Asylsuchenden (multipliziert mit dem Faktor 2) addiert und ins Verhältnis zu der sich daraus insgesamt ergebenden Ausländerzahl gesetzt werden.

 

Für 2014 würde sich z.B. dementsprechend folgende Kostenquote ergeben:

 

Landkreis LüneburgHansestadt Lüneburg

 

Ausländer3.4524.700

 

davon Asylsuchende   505   387

 

 

LK:3.452 + (2 x 505) =4.462 Ausländer (fiktiv)

Stadt:4.700 + (2 x 387) =5.474 Ausländer (fiktiv)

 

Insgesamt:9.936 Ausländer (fiktiv)

 

 

Kostenquote LK:4.462/9.936= 44,90 % gerundet: auf 45 %

Kostenquote Stadt:5.474/9.936= 55,10 % gerundet: auf 55 %

 

 

  1. Da sich die Ausländerzahlen und die Zahl der Asylsuchenden von Jahr zu Jahr und damit auch die Kostenquoten ändern werden, soll zunächst eine Abschlagszahlung auf der Basis der sich zum 30.06. des Vorjahres ergebenden Kostenquote gezahlt werden. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird  dann die genaue Quote anhand der Zahlen zum 31.12. ermittelt und die Endabrechnung des abgelaufenen Jahres vorgenommen.

 

  1. Bezüglich der Anzahl der für die Aufgabenerledigung erforderlichen Stellen wird weiterhin von 750 fiktiven Fällen pro Vollzeitäquivalent ausgegangen.

 

  1. Die Personalkosten der Leitung des Bürgeramtes werden im Verhältnis der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Ausländerbehörde zur Gesamtzahl aller Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Bürgeramtes anerkannt (zurzeit 13/39).

 

  1. Für die Abrechnung der Sachkosten wird auf die Regelungen bei der RPA-Kooperation zurückgegriffen und eine Pauschale von derzeit insgesamt 8.500,00 € pro Arbeitsplatz und Jahr eingerechnet.

 

  1. Kosten des Rechtsamts der Hansestadt werden in erforderlicher Höhe berücksichtigt.

 

  1. Die Gebühreneinnahmen werden den vorstehenden Aufwendungen gegengerechnet.

 

  1. Der nicht durch Gebühren gedeckte Aufwand wird entsprechend dem unter Ziffer 1. genannten Schlüssel aufgeteilt.

 

Ein entsprechend vorstehenden Eckpunkten fortgeschriebener Zweckvereinbarungsentwurf wird zurzeit erarbeitet, mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt und dann dem Kreisausschuss über den AFP vorgelegt.

 

Für das Jahr 2014 sind bei einer sich nach den Ausländerzahlen errechneten Kostenbeteiligungsquote des Landkreises von 45 % der ungedeckten Aufwendungen zusätzlich ca. 127.500,00 €, für 2015 nach dem Stand 08/2015 zusätzlich ca. 175.000,00 € zu erstatten. Mittel in vorgenannter Höhe stehen im Personalkostenbudget 2015 noch zur Verfügung.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 23.11.2015:

Zwischenzeitlich wurde der avisierte Entwurf der Fortschreibung der Zweckvereinbarung und der die Gestellung des Landkreispersonals betreffende Entwurf des Dienstleistungs- und Personalgestellungsvertrags gefertigt und schlussabgestimmt. Dabei wurden folgende Änderungen/Ergänzungen zu den bereits genannten Eckpunkten aufgenommen:

 

  1. Die Stellenzahl für den Aufgabenbereich Einbürgerungen wird mit 2 Stellen auf dem bisherigen Stand belassen und die Stellenzahl für die übrigen Aufgaben der Ausländerbehörde nach einem Schlüssel von 750 Personen pro Vollzeitäquivalent, bezogen auf die tatsächlichen Ausländerzahlen aufgenommen.
  2. Als Stichtag für die Ermittlung der Kostenquote wird der 30.06. eines jeden Jahres festgelegt.
  3. Jeweils zum 01.07. eines Jahres wird ein Abschlag auf der Basis der Zahlen des Vorjahres gezahlt, die Spitzabrechnung erfolgt dann jeweils nach Jahresablauf.

 

Die in die Fortschreibung der Zweckvereinbarung und den Dienstleistungs- und Personalgestellungsvertrag aufgenommenen Änderungen stellen aus Sicht der Verwaltung einen angemessenen, die Interessen beider Seiten berücksichtigenden Kompromiss für die weitere Erledigung der übertragenen Aufgaben dar.

 

Die Zweckvereinbarung ist in der Fassung vom 19.07.2010 durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt und im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg öffentlich bekanntgemacht worden. Die in dieser 1. Fortschreibung vorgenommenen Änderungen betreffen lediglich Regelungen hinsichtlich Personal- und Sachmittelausstattung sowie des Kostenersatzes. Daher bedarf diese Fortschreibung gemäß § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) keiner öffentlichen Bekanntmachung.

 

Die Fortschreibung  ist nach § 2 Abs. 5 Satz 4 NKomZG der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt durch die Hansestadt Lüneburg.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.11.2015 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten

Erweitern

03.12.2015 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - geändert beschlossen

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