Beschlussvorlage - 2015/262
Grunddaten
- Betreff:
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Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag benennt Herrn Jörn Hedder oder eine andere geeignete Person für den Wahlvorschlag.
Für die Benennung des Wahlvorschlages ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigungsangelegenheiten bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg endet mit Ablauf des 9. Juni 2016.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden durch einen vom Niedersächsischen Landtag bestellten Wahlausschuss für die Amtszeit vom 10. Juni 2016 bis zum 9. Juni 2021 gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise. Der Landkreis Lüneburg wurde am 4. August 2015 vom Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes aufgefordert, bis zum 15. März 2016 einen Wahlvorschlag zu übersenden und dabei eine Person zu benennen. Der Wahlvorschlag ist vom Kreistag des Landkreises Lüneburg mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu beschließen.
Dabei ist darauf zu achten, dass nur eine Person vorgeschlagen wird, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Anlage) genügt und bereit ist, das Amt wahrzunehmen. Sie muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz Inhaberin oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin oder eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird seitens des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gebeten, wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine Altenteilerin oder einen Altenteiler vorzuschlagen.
In dem bisherigen Senat für Flurbereinigung ist keine Landwirtin bzw. kein Landwirt aus dem Landkreis Lüneburg als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter vertreten.
In Absprache mit dem Bauernverband Nordostniedersachsen e. V. wird von der Verwaltung folgender geeigneter Landwirt vorgeschlagen:
Herrn Jörn Hedder, Lüneburger Straße 18, 21385 Amelinghausen.
Es steht dem Kreistag frei, auch eine andere Person zu benennen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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